Für eine spätere Nachzählung seien aber Wahlgeräte erforderlich, die etwa für jede Stimmabgabe ein zusätzliches Papierprotokoll ausdrucken, das vom Wähler direkt kontrolliert werden könne, so das Gericht.
Der Bundestag müsse deshalb aber nicht aufgelöst werden, da der Bestandsschutz den Wahlfehler überwiege. Es gebe zudem keine Hinweise darauf, dass die Computer manipuliert wurden oder fehlerhaft funktionierten.
Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses im Bundestag, Thomas Strobl (CDU), begrüßte die Entscheidung. Diese bestätige die Auffassung des Ausschusses, dass die Bundestagswahl 2005 gültig sei. Nun müsse das Bundesinnenministerium eine neue Verordnung zu den Anforderungen an Wahlgeräte erlassen. Dies sei jedoch bis zur kommenden Bundestagswahl im September nicht machbar.
 
 
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