Nun soll dieses Bewertungsverfahren mit den neuen Vorschlägen transparenter werden. Es dürfe aber nicht bei den Versprechungen bleiben, so Schaars Forderung an den deutschen Bundestag. Laut Angaben der CDU-Fraktion soll das neue Abkommen schon bald verabschiedet werden.
Ein wichtiger Streitpunkt ist zum Beispiel die Streichung des so genannten Listenprivilegs, das den Handel mit vorliegenden Adressen erlaubt. Bestimmte Werbeformen will die Union jedoch zulassen. Angesichts solcher Streitigkeiten fürchtet nun die FDP-Politikerin Gisela Piltz, dass von dem Gesetzentwurf am Ende nicht mehr viel übrigbleiben werde.
Schaar legt seinen Finger jedoch nicht nur auf die bekannten Missbrauchsfälle aus der Wirtschaft, wie bei der Telekom, dem Diskounter Lidl oder der Bahn, sondern kritisiert auch, dass der Staat in den vergangenen Jahren Sicherheitsinteressen stärker als den Schutz der Privatsphäre seiner Bürger gewichte. Mit der Vorratsdatenspeicherung, bei der sämtliche Verbindungsdaten vorsorglich gespeichert würden oder der Online-Durchsuchung, häufe der Staat immer mehr Daten über Privatpersonen an: “Wir sind auch für den Staat zunehmend auf dem Weg zu einem gläsernen Bürger”.
Das neue Gesetz zum Datenschutz, das in seiner aktuellen Form aus den 70er-Jahren des zurückliegenden Jahrhunderts stammt, müsse daher grundlegend reformiert werden. Datenschutz sei schließlich kein Selbstzweck, sondern diene der “Sicherung und Verwirklichung eines Grundrechts, das unmittelbar aus der Menschenwürde und der freien Entfaltung der Persönlichkeit folgt”.
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