Caspar ist bundesweit für die datenschutzrechtliche Bewertung der Google-Dienste zuständig. Der Suchmaschinenriese fotografiert für den Internetdienst ‘Google Street View’ deutsche Straßenzüge in den Städten. Dabei lehne es Google weiter ab, Gesichter und Autokennzeichen auch auf den Rohdaten unkenntlich zu machen. Die Fahrten an sich können juristisch nicht verboten werden. Allerdings mache es “der wirksame Schutz der personenbezogenen Daten erforderlich, dass die Kamerafahrten ohne Zusage einer kurzfristigen Löschung nicht mehr fortgeführt werden”, erklärte der Datenschutzbeauftragte.
Google begründe seine vehemente Weigerung mit der Verbesserung der Technologie zur Verpixelung, berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Diese Argumentation sei vom technischen Standpunkt aus nicht nachvollziehbar, sagte Caspar. Das hätten sowohl Experten des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als auch des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Kiel bestätigt.
Doch Caspar gibt die Hoffnung auf eine einvernehmliche Lösung nicht auf. “Sollte Google in Kürze die Löschung von Rohdaten zusagen, gegen deren Erhebung Widersprüche Betroffener vorliegen und darüber hinaus die Datensicherheit für die verbleibenden Rohdaten dokumentieren, wäre zumindest sichergestellt, dass die in besonderem Maße persönlichkeitsrelevanten Daten vernichtet werden”, erklärte Casper.
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