Parteien vernachlässigen Schutz von Online-Daten

Die mit Abstand häufigsten Missachtungen von Datenschutzbestimmungen förderte die Studie in punkto Verfahrensverzeichnis zu Tage. Mit dem Verfahrensverzeichnis sieht der Gesetzgeber ein zentrales Arbeitswerkzeug vor, das Datenschutzrechte sicherstellen und deren Einhaltung kontrollieren soll. Es ist in seiner öffentlichen Version auf Verlangen jedem bedingungslos auszuhändigen und stellt für den Bürger somit ein elementares Kontrollinstrument dar. Soweit der Gesetzestext.

In der Realität kamen 75 Prozent der politischen Parteien und Institutionen der Aufforderung nach Zusendung des Verfahrensverzeichnisses nicht nach. Entweder reagierten sie gar nicht erst oder die entsprechende Anfrage und auch das Gesetz wurden schlichtweg nicht verstanden. Dies machten die mitunter sehr kreativen Erklärungen und Antworten
deutlich, warum die Partei oder parteinahe Stiftung kein Verfahrensverzeichnis zusenden könne.

Die Studie zeige deutlich die Kluft auf zwischen dem Anspruch der Parteien und ihrer Praxis, hieß es von Xamit. Die Parteien sprächen sich im Rahmen ihrer Wahlprogramme explizit für ein höheres Datenschutzniveau in Deutschland aus und verstießen in der Praxis häufig gegen die Gesetze, die von ihnen selbst geschaffen wurden. Die vollständige Studie steht zum kostenlosen Download bereit.

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Silicon-Redaktion

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