Die Xamit-Studie untersuchte insgesamt vier datenschutzrelevante Kriterien: das Erstellen von Webstatistiken ohne Datenschutzerklärung, die Erhebung von Personendaten via Online-Kontaktformular ohne Datenschutzerklärung, das Vorhandensein eines datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Verfahrensverzeichnisses sowie den Umgang mit Online-Spenden im aktuellen Bundestagswahlkampf.
In Summe wurden etwa ein Drittel der denkbaren Verstöße begangen. Das heißt, gesetzliche Vorschriften werden von den Parteien und deren verwandten Organisationen vielfach ignoriert. Beim Thema Online-Spenden beispielsweise treten im aktuellen Wahlkampf teils erhebliche Datenschutz-Defizite auf: So überträgt die Linke bei Plakatspenden sensible Zahlungsdaten unverschlüsselt. Ihre Spender laufen Gefahr, dass Kriminelle die Daten abfangen und missbrauchen. Die SPD leitet die Zahlungsdaten an einen Dienstleister weiter. Der Spender erfährt davon nichts. Lediglich die CDU und die Grünen verhalten sich beim Umgang mit Online-Spenden vorbildlich.
In Sachen Webstatistik ergab die Untersuchung, dass auf sämtlichen CSU- und CSU-nahen Internetseiten das Statistik-Tool Google Analytics zum Einsatz kommt, obwohl dieses vom ‘Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein’ (ULD) bereits zu Jahresbeginn als hierzulande illegal eingestuft wurde.
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