Koalitionsvertrag: Was für die ITK-Branche wichtig ist

Der Entwurf des Koalitionsvertrages kann von den Webseiten der CDU oder der FDP geladen werden. Die umfangreichsten Aussagen zum Thema ITK finden sich im Kapitel ‘IV. Freiheit und Sicherheit – Durch Bürgerrechte und starken Staat’. Darin heißt es unter anderem: ” Wir lehnen eine generelle Überwachung des Internetdatenverkehrs ab.”

Die Koalition bekennt sich unter anderem zur Netzneutralität und kündigt ein De-Mail-Gesetz an. Zudem sollen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ausgebaut, die Rolle des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik gestärkt und der Einsatz von Open Source Software geprüft werden. Konkret heißt es im Unterkapitel ‘Informations- und Mediengesellschaft’:

Wir werden die Anstrengungen fortsetzen, die Breitbandversorgung in Deutschland sowohl in der Fläche als auch in der Leistungsfähigkeit zu steigern. Die Nutzung freiwerdender Frequenzen des Fernsehrundfunks soll dazu beitragen, kurzfristig Versorgungslücken in der Fläche zu schließen. Der Staat wird soweit als möglich, Angebote auch in elektronischer Form bereitstellen. Ausschreibungen der Behörden sollen elektronisch bekannt gemacht werden.

Wir vertrauen darauf, dass der bestehende Wettbewerb die neutrale Datenübermittlung im Internet und anderen neuen Medien (Netzneutralität) sicherstellt, werden die Entwicklung aber sorgfältig beobachten und nötigenfalls mit dem Ziel der Wahrung der Netzneutralität gegensteuern.

Wir bekräftigen, dass Recht und Gesetz im Internet schon heute und in Zukunft ebenso gelten wie überall sonst. Daher werden wir für mehr Datenschutz sowie durch eine Stärkung der IT-Kompetenz und entsprechend ausgebildetes Personal bei den Sicherheitsbehörden für eine Verbesserung der Anwendung des geltenden Rechts zur Verfolgung von Kriminalität im Internet sorgen.

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Silicon-Redaktion

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