Dieses Ziel soll durch Melde-, Kontroll- und Dokumentationspflichten des BKA erreicht werden. So müsse die Behörde aufgespürte Kinderpornografie mit Fundstelle und Standort des Servers an die zuständigen Strafverfolger oder privaten Beschwerdestellen in aller Welt melden – verbunden mit der Bitte um sofortige Löschung. Zudem soll das BKA in der ersten Woche nach der Meldung täglich, danach wöchentlich kontrollieren, ob der Inhalt tatsächlich gelöscht wurde. Ist das nicht der Fall, muss die Löschanfrage wiederholt werden.
Schließlich soll das BKA den Erfolg seiner Löschvorstöße dokumentieren und eine monatliche Statistik für die Bundesregierung führen. Neue Eingriffsbefugnisse für die Polizeibehörde seien mit der neuen Aufgabe als Zentralstelle aber nicht verbunden.
Der Gesetzentwurf könnte allerdings ins Leere laufen – gibt es doch in der EU seit kurzem Bestrebungen Internetsperren durchzusetzen. Allen voran EU-Kommissarin Cecilia Malmström will alle EU-Staaten verpflichten, den Zugang zu kinderpornographischen Webseiten zu blockieren – und hat damit erneut heftigen Protest der Sperrgegner ausgelöst.
“Cecilia Malmström irrt, wenn sie ernsthaft glaubt, man könne ‘die dunklen Ecken des Internets’ dadurch aufräumen, dass man nur ein Stoppschild davor aufbaut und damit ein Mäntelchen des Schweigens über derartige Taten legt”, wettert etwa der AK Zensur. “Statt auf kurzfristige populistische Lösungen zu setzen, wäre es gerade Aufgabe der europäischen Behörden, im Rahmen einer weltweiten Zusammenarbeit dafür zu sorgen, dass derartige Inhalte schnell, dauerhaft und nachhaltig aus dem Internet entfernt und die Täter verurteilt werden.”
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