Software-Patente: Warten auf Klarheit

Bernard L. Bilski und Rand Warsaw hatten 1997 ein Patent auf eine Methode beantragt, mit der man Änderungen der Verbrauchernachfrage nach Gütern wie Energie vorhersagen kann. Das US-Patentamt wies den Antrag zurück. Es handele sich um ein ökonomisches Verfahren ohne technischen Bezug, hieß es.

Bilski und Warsaw legten gegen die Entscheidung des US-Patentamtes Berufung ein. Der US Court of Appeals for the Federal Circuit bestätigte jedoch die Ablehnung des Antrags – worauf Bilski und Warsaw den US Supreme Court anriefen. Am 28. Juni wurde jetzt abschließend entschieden.

Software-Experten hatten das Urteil mit Spannung erwartet. Sie hofften darauf, dass sich das höchste US-Gericht grundsätzlich zu Software-Patenten äußern würde oder konkrete Bedingungen für die Patentierbarkeit von Software nennt. Doch diese Hoffnungen wurden enttäuscht.


Anthony Kennedy
Foto: US Supreme Court

Der US Supreme Court lehnte zwar die Berufung von Bilski und Warsaw ab – ging gleichzeitig jedoch der Definition klarer Kriterien für die Patentierbarkeit aus dem Weg. Richter Anthony Kennedy begründete die Entscheidung damit, dass abstrakte Ideen prinzipiell nicht patentierbar seien. Das Gericht müsse daher nicht näher definieren, worin ein patentierbarer Prozess bestehe.

Eine solche Definition limitiere die Möglichkeiten, ein Patent anzumelden, und erzeuge Unsicherheit hinsichtlich der Patentierbarkeit von Software, so das Gericht. Die Richter betonten zugleich, nur im Fall Bilski und Warsaw entschieden zu haben. Das US-Patentgesetz schließe Patente auf Methoden oder Software “nicht kategorisch aus”, hieß es.

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Silicon-Redaktion

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