Prüfinstanz für ELENA & Co.

Laut Mertens sollten große IT-Projekte in der Verwaltung vor der Ausschreibung von einer unabhängigen Instanz überprüft werden. Diese Instanz solle nach dem Vorbild der Wirtschaftsprüfer als externer und neutraler Sachverständiger Risikoanalysen durchführen und für den ungünstigsten Fall (Worst-Case-Szenario) vorab kalkulieren, welche Konsequenzen ein Scheitern des IT-Projekts für Politik, Verwaltung und Steuerzahler nach sich ziehen könnte.


Professor Peter Mertens
Foto: Universität Nürnberg-Erlangen

Mertens: “Das in der Verwaltung bislang vorwiegend praktizierte Zwei-Phasen-Verfahren bei Großprojekten – erstens Formulierung der politischen Ziele und Ausarbeitung eines Pflichtenheftes, zweitens die Umsetzung – reicht oft nicht aus.” Die Projektvorbereitung müsse um eine dritte Phase erweitert werden – die gründliche Prüfung des Vorhabens durch eine neutrale Instanz. “Diese Instanz könnte zumindest für grobe Fahrlässigkeit haften und sich dagegen per Berufshaftpflichtversicherung wappnen.”

Mertens plädierte zudem dafür, die Bezahlung der Projektleiter und der hochrangigen IT-Spezialisten in der Verwaltung der Vergütung in der Privatwirtschaft anzunähern, um auf dem Arbeitsmarkt attraktiver zu werden. “Wenn dadurch weniger Krisensituationen entstehen, zu deren Behebung sehr kostspielige Unternehmensberatungen als Feuerwehr gerufen werden müssen, könnte sich sogar insgesamt eine Ersparnis ergeben”, sagte er.

Zwar dürfe das Worst-Case-Szenario für Planung und Umsetzung von IT-Projekten nicht das alleinige oder dominierende Kriterium werden. Doch sollten die Zahlen darüber, wie sich ein Verzögern oder Scheitern des Projekts auswirken könnte, den Verantwortlichen in Parlament und Regierung vorliegen, bevor sie grünes Licht für den Projektstart geben.

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Silicon-Redaktion

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  • ELENA ad acta gelegt.
    Wir haben ELENA bereits ad acta gelegt.
    Eine Kosteneinsparung für unseren mittelständischen Betrieb habe ich bisher nicht feststellen können. Im Gegenteil. Ich habe die Anweisung gegeben, die Meldungen an ELENA zu vergessen, nun warte ich auf das angeblich angekündigte Bussgeld. Dann könnte ich endlich "als Betroffener" vor die Gerichte ziehen und diese unsinnige Verwaltungsanordnung hinterfragen. Denn es ist unzulässig, ein Verfahren um des Verfahrens willen durchzuziehen, wenn dadurch Belastungen entstehen, die unverhältnismäßig abgewälzt werden. Die Klein- und Mittelbetriebe zahlen nur drauf - aber wir tragen die Wirtschaft, "liebe" Politiker. Und wir tragen Euch !! Damit Ihr das von uns und unseren Mitarbeitern erwirtschaftete Volksvermögen den zu rettenden Grosskonzernen nachwerfen könnt. Glauben Sie eigentlich, das könnten Sie ewig so machen????

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