Bundesministerin Ilse Aigner und EU-Justizkommissarin Viviane Reding, Quelle: Europäische Kommission

Dementsprechend sollen sich künftig auch Unternehmen außerhalb der Union an die EU-Datenschutzrichtlinien halten müssen. Problematisch sei, dass der Datenschutz in den jeweiligen EU-Staaten “anders interpretiert wird”. Es dürfe keinen “rechtlosen Raum” geben, so Reding nach einem Gespräch mit Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner.

“Der Datenschutz ist ein grenzübergreifendes Thema, das für unsere Verbraucher und Unternehmen von zentraler Bedeutung ist. Wir müssen daher das Thema auf europäischer Ebene anpacken, indem wir gemeinsame hohe Datenschutzstandards mit einer globalen Anziehungskraft erarbeiten. Der Vertrag von Lissabon bietet uns die einzigartige Gelegenheit, die europäischen Datenschutzregeln jetzt zu modernisieren und zu stärken”, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von Reding und Aigner.

“Wir sind davon überzeugt, dass dieser Reformprozess zu einem besseren Schutz der persönlichen Daten von Verbrauchern in Europa führen muss, ganz unabhängig davon, in welchem EU-Land sie leben oder in welchem Land die Unternehmen, die ihre Daten verarbeiten, ihren Sitz haben.”

Gemeinsam wollen sie sich für einen “robusten Datenschutz-Rahmen im europäischen Binnenmarkt einzusetzen, der den Herausforderungen der heutigen digitalen Welt gewachsen ist”.

Dabei geht es nicht nur darum, die aktuellen Datenschutzgesetze zu modernisieren, sondern auch darum die Befugnisse des Patriot Act in Europa zu beschränken.

“Wir stehen auf dem Standpunkt, dass Unternehmen, die ihre Dienste an europäische Verbraucher richten, direkt dem Europäischen Datenschutzrecht unterliegen sollten. Wer sich nicht daran hält, sollte keine Geschäfte in unserem Binnenmarkt machen dürfen. Dies gilt auch und vor allem für Soziale Netzwerke, deren Nutzer in der EU wohnhaft sind. Wir müssen sicherstellen, dass sich diese Netzwerke an EU-Recht halten und dass EU-Recht angewendet wird, selbst wenn sich die Anbieter außerhalb der EU befinden, oder Daten in sogenannten ‘Clouds’ speichern.”

Denn nicht erst seit Microsoft-Manager Gordon Frazer dies öffentlich ausgesprochen hat, ist Experten klar, dass US-Behörden legalisiert durch den US-Patriot-Act Zugriff auf Daten in der Cloud haben – auch wenn diese innerhalb der Europäischen Union gespeichert sind.

Aber nicht nur die Anbieter von Cloud-Services, auch die Betreiber Sozialer Netzwerke wie Twitter und Facebook könnten durch die reformierte EU-Datenschutzrichtlinie Probleme bekommen.

Das EU-Recht sollte “aus unserer Sicht die ausdrückliche Zustimmung der Verbraucher als Vorbedingung für die Verarbeitung ihrer Daten vorschreiben. Außerdem sollten Verbraucher jederzeit und selbstbestimmt ihre persönlichen Daten löschen können, insbesondere die Daten, die sie selbst ins Internet stellen”. Bereits im Juni hatte Reding in einem Interview mit The Register eindeutig Stellung bezogen und Facebook aufgefordert “sich nirgends zu verstecken”.

Branchenbeobachter gehen inzwischen davon aus, dass die neue Datenschutzrichtlinie der EU die Geschäftsmodelle Sozialer Netzwerke und Cloud-Anbieter im Innersten treffen könnte.

Denn sowohl Brüssel als auch die Bundesregierung haben bei ihren Plänen in erster Linie die Rechte der Verbraucher im Blick. Laut einer Eurobarometer-Studie sind 70 Prozent der Europäer darüber besorgt, wie Unternehmen mit ihren Daten umgehen. Sie glauben, dass sie, wenn überhaupt, lediglich eine eingeschränkte Kontrolle über ihre eigenen Daten haben. 74 Prozent wollen die Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten im Internet von der eigenen ausdrücklichen Einwilligung im Voraus abhängig machen. Die Umfrage zeigt auch, dass 75 Prozent der Menschen jederzeit im Stande sein wollen, ihre persönlichen Angaben online löschen zu können. Auch Maßnahmen auf EU-Ebene genießen eine hohe Unterstützung: 90 Prozent sprechen sich für europaweit geltende Datenschutzrechte aus.

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Silicon-Redaktion

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  • gilt das auch für Bundestrojaner?
    das vom CCC analysierte Teil soll ja mit einem Server in den USA kommuniziert haben, d.h. auch US Behörden hätten darüber auf die PCs der Abgehörten zugreifen können

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