Illegale Methoden bei der Jagd nach Fachkräften

Gerade mittelständische Unternehmen haben häufig Probleme, für spezielle Projekte Kräfte mit den geforderten Qualifikationen zu bekommen. Und der Wettbewerb scheint sich zu verschärfen.

Wenn nun erfahrene Fachleute mit begehrten Nischenqualifikationen auch noch wertvolles Know-how vom Konkurrenten mitbringen, ist es für den Konkurrenten umso besser. So greifen Headhunter oder konkurrierende Unternehmen mitunter auch schon zu illegalen Methoden. In der Branche ist jetzt ein Fall bekannt geworden, wo in einer Deckenlampe eine bei einem namhaften Automobilzulieferer eine Abhöranlage versteckt war. Und das soll beileibe kein Einzelfall sein.

“Die Abwerbung von Mitarbeitern mit illegalen Methoden ist inzwischen eine der größten Bedrohungen für die Wettbewerbsfähigkeit unserer mittelständischen Unternehmen”, erklärt daher Gernot Zehner, Experte für Lauschabwehr bei dem Hanauer Unternehmen Ultima Ratio GmbH.

Zwar sind nach wie vor hochqualifizierte Kräfte auf dem Arbeitsmarkt, dennoch scheint sich der Fachkräftemangel in einigen Bereichen immer mehr zu einem volkswirtschaftlichen Problem auszuwachsen. Schon 2010 verlor der deutsche Mittelstand rund 29,4 Milliarden Euro Umsatz, weil wichtige Positionen unbesetzt waren.

Diese anrufbare Wanze hat die Ultima Ration GmbH zusammen mit einer ausländischen SIM-Karte entdeckt. Sie soll im Besprechungsraum des Vorstandes einer namhaften Aktiengesellschaft verbaut gewesen sein. Quelle: Ultima Ratio

“Immer öfter werden wir von Firmen kontaktiert, die dramatische Abgänge aus Schlüsselpositionen verzeichnen und sich gar nicht erklären können, wie die Konkurrenz an die betreffenden Personen herangekommen ist. Häufig werden wir dann bei unserer Suche fündig”, berichtet Abhörexperte so Zehner.

Branchen-Insider schätzen, dass rund 60 Prozent der deutschen Unternehmen schon einmal Opfer eines Lauschangriffs waren oder noch sind. Mit enormem Schadenspotenzial: 40 Prozent der betroffenen Unternehmen verzeichnen anschließend gravierende Umsatzeinbußen und erhebliche Beeinträchtigungen ihrer Geschäftsbeziehungen.

Die „SiFo-Studie – Know-how-Schutz in Baden-Württemberg“ bezifferte bereits 2010 den finanziellen Schaden durch Verrat oder Ausspähung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen im Einzelfall auf durchschnittlich 171.000 Euro. Auch wenn die Überwachung von Computer und Internet dieser Tage in aller Munde sind, haben auch ganz traditionelle Überwachungstechnologien offenbar noch Konjunktur.

Die Hanauer Ultima Ratio berichtet von Wanzen in Besprechungsräumen, Rauchmeldern oder Telefonhörern. Auf diese Weise kommen Konkurrenten vergleichsweise günstig und risikoarm nicht nur an Kunden-, sondern auch an wertvolle Mitarbeiter-Informationen. Zwar liegt für die Opfer häufig auf der Hand, wer hinter dem Lauschangriff steckt, doch ein gerichtlich verwertbarer Beweis lässt sich meist nicht finden.

Die Abhörtechnik wird in der Regel gut versteckt oder an unzugänglichen Stellen verbaut. Das ist in der Regel die größte Herausforderung für den Lauscher. “Nicht selten werden dazu unauffällige “Service-Kräfte” ins Unternehmen geschickt – ein Techniker, der im Auftrag der Hausverwaltung die Brandmelder überprüfen soll, oder eine neue Putzfrau der Gebäudereinigungsfirma, die an einem anderen Tag für eine erkrankte Kollegin einspringt. Hier sollten Empfangsmitarbeiter und Unternehmensführung hellhörig werden und unbedingt die Herkunft der ungebetenen Besucher überprüfen!“ rät Lauschabwehr-Experte Gernot Zehner. Auch nach Einbrüchen sollte eine entsprechende Überprüfung anberaumt werden, so der Experte für Lauschabwehr.

Redaktion

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