Generalanwalt Pedro Cruz Villalón war der Gutachter. Die Richtlinie verletzt grundsätzlich aus seiner Sicht besonders das Recht auf Schutz der Privatsphäre. Als unverhältnismäßig bezeichnet er die vorgeschriebene Archivierungszeit der Metadaten von bis zu zwei Jahre. Er plädiert für eine Senkung auf ein Jahr. Das EuGH sollte jedoch die Richtlinie nicht aussetzen, sondern den Gesetzgebern Zeit für nötige Änderungen geben.
Der irische High Court überstellte (PDF) die Frage dem EuGH. Als Kläger treten neben irischen Unternehmen die Landesregierung von Kärnten und mehrere Tausend Privatpersonen aus Österreich auf.
Die Richtlinie von 2006 hat Deutschland bislang nicht umgesetzt. Das vorgesehene Gesetzt hat das das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ließ zwar den Weg für einen zweiten Anlauf offen, wie das ja jetzt auch Villalón auf europäischer Ebene tut, bislang konnte sich die Regierung aber nicht auf eine Neuformulierung einigen. In den nächsten Monaten soll sich dies allerdings laut Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD ändern. Demnach plant die neue Regierung eine Speicherung für nur drei Monate.
NSA-Direktor Keith Alexander hat sich gestern nochmals zu Fragen der Vorratsspeicherung von Telefonverbindungsdaten geäußert. Laut APP erklärte er vor dem US-Senat: “Es gibt für uns bisher keine andere Möglichkeit, die Punkte miteinander zu verbinden.” Eine Beendigung der Datenspeicherprogramme der NSA sei “definitiv keine Option”. Zuvor hatte selbst Präsident Barack Obama etwas mehr “Zurückhaltung” von staatlicher Seite versprochen.
[mit Material von Florian Kalenda, ZDNet.de]
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