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AMD wegen Prozessorkernen verklagt

AMD soll die Käufer von Bulldozer-CPUs getäuscht haben. So klagt Tony Dickey gegen den Chiphersteller, weil dieser die Anzahl der Prozessorkerne mit acht angibt. Streng genommen dürfte AMD jedoch nur vier Kerne bewerben. AMD hat die ersten Chip-Modelle auf Basis von Bulldozer unter dem Namen FX im Jahr 2011 auf den Markt gebracht.

AMDs Bulldozer-Architektur packt das, was funktional zwei Kernen entsprechen würde, in einen Kern. Das Unternehmen spricht dabei von Modulen. Jedes Modul sieht für das Windows-Betriebssystem wie ein einzelner Kern aus. Dennoch teilen sich die beiden Module einen Floating-Point-Unit sowie Instruktions- und Exekutions-Einheiten. Bei Intel verfügt jeder Kern über einen eigenen Floating-Point-Unit.

Daher, so die Klage weiter, könnten die einzelnen Kerne in Bulldozer nicht unabhängig voneinander arbeiten und könnten nicht, wie durch die AMD-Werbung suggeriert, acht Aufgaben gleichzeitig ausführen. Die Anwender bekämen dadurch weniger Performance. Auch würden normale Kunden nicht über das Wissen verfügen, das Design von AMDs CPUs bewerten zu können. Daher würden sie auf die Aussagen des Herstellers vertrauen und dass die Spezifikationen korrekt formuliert sind.

Tausende Kunden seien so zum Kauf einer Bulldozer-CPU gebracht worden, die aber nicht mit der Leistungsfähigkeit einer echten 8-Kern-CPU vergleichbar ist. Und so habe AMD gegen den Consumer Legal Remedies Act verstoßen, Also gegen den fairen Wettbewerb, habe falsche Erwartungen geweckt und sich somit des Betrugs schuldig gemacht.

AMD implementiert die einzelnen Kerne der Bulldozer-Architektur etwas anders als der Konkurrent Intel. Hier teilen sich zwei Kerne unter anderem eine FPU. Bild: AMD Bulldozer block diagram (8 core CPU) von Shigeru23 – Made by uploader (ref:[1], [2], [3]). Lizenziert unter CC BY 3.0 über Wikimedia Commons.

Der Kläger fordert eine Strafzahlung und auch Wiedergutmachungen. Die Klage wurde am District Court Nordkalifornien in San Jose eingereicht und trägt das Aktenzeichen 5:15-cv-04922-PSG.

Redaktion

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