Categories: PolitikRecht

Online-Portale können für B2B-Kunden ausländischen Gerichtsstand vereinbaren

In einem Urteil (11.08.2017 – 33 O 8184/16) hat das Landgericht München jetzt festgehalten, dass Unternehmen oder Betreiber von Online-Portalen einen ausländischen Gerichtsstand vereinbaren können.

In dem Fall hatte ein Gaststättenbetreiberin aus dem deutsch-österreichischen Grenzgebiet gegen ein Hotel-Bewertungsportal geklagt. In dem Portal waren einige schlechte Bewertungen über das Hotel und die Gaststätte veröffentlicht worden. Die Klägerin hatte die Löschung der Bewertungen durch das Portal gefordert. Das kam diesen Anträgen jedoch nicht nach. Daraufhin hatten die Betreiber des Hotels eine Unterlassungsklage eingereicht.

Webinar

Digitalisierung fängt mit Software Defined Networking an

In diesem Webinar am 18. Oktober werden Ihnen die unterschiedlichen Wege, ein Software Defined Network aufzubauen, aus strategischer Sicht erklärt sowie die Vorteile der einzelnen Wege aufgezeigt. Außerdem erfahren Sie, welche Aspekte es bei der Auswahl von Technologien und Partnern zu beachten gilt und wie sich auf Grundlage eines SDN eine Vielzahl von Initiativen zur Digitalisierung schnell umsetzen lässt.

Bei dem beklagten Unternehmen handelt es sich vermutlich um das US-Unternehmen Tripadvisor, das in den Nutzungsbedingungen einen Gerichtsstand im Commonwealth of Massachusetts vereinbart. Daher erklärte sich auch das Landesgericht München für nicht zuständig.

Als Begründung führte das Gericht an, dass beide Vertragspartner Geschäftsleute seien. Daher sei es zulässig, dass ein ausländischer Gerichtsstand vereinbart werde. Auch seien keine besonderen Gründe, wie etwa eine Missbräuchlichkeit, ein Rechtsmissbrauch oder ein Verstoß gegen weitere Bestimmungen erkennbar, die gegen eine solche Einschätzung sprechen würden. Daher sei die Klausel nicht zu beanstanden.

Ausgewähltes Whitepaper

Optimierungsbedarf bei Logistikprozessen?

Die Lösung lautet: Dokumentenmanagement. Erfahren Sie im kostenlosen E-Book, wie ein Dokumentenmanagement-System (DMS) Ihnen helfen kann, Ihre Logistikprozesse zu verbessern – von der Artikelnummer bis zur Zustellung. Lesen Sie außerdem, wie Sie ein DMS auch im laufenden Betrieb zeit- und kostensparend implementieren können.

Die Klägerin müsse daher ihre Forderungen vor einem Gericht in den USA durchsetzen, urteilt das Landesgericht. Auch durch den in den Nutzungsbedingungen festgelegte Haftungsausschluss sei das Portal nicht zu belangen. Außerdem seien die Forderungen der Klägerin bereits verjährt, da die beanstandeten Bewertungen seit einigen Jahren auf dem Portal zu finden sein. Die Klägerin habe laut den Gerichtsunterlagen bereits 2011 den Vertrag mit dem Online-Portal geschlossen.

Redaktion

Recent Posts

Kubernetes in Cloud-Umgebungen

Ein elementarer Bestandteil einer effektiven Cloud-Strategie ist nach erfolgter Implementierung die künftige Verwaltung des Dienstes.

3 Tagen ago

Aras erweitert seine PLM-Plattform

Die Neuerungen sollen den Digital Thread, die Low-Code-Entwicklung, die Visualisierung komplexer Baugruppen und das Lieferantenmanagement…

3 Tagen ago

Manufacturing-X: Zurückhaltung überwiegt

Eine Bitkom-Umfrage attestiert der Datenraum-Initiative des Bundes hohe Bekanntheit in der Industrie. Doch noch ist…

3 Tagen ago

Ransomware „Marke Eigenbau“

Ransomware-as-a-Service ist ein lukratives Geschäft und in den Händen professionell organisierter Gruppen. Jetzt können Kriminelle…

4 Tagen ago

Bad Bots: Risikofaktor mit hohen Folgekosten

Bad Bots richten nicht nur wirtschaftlichen Schaden an. Laut dem Bad Bot Report von Imperva…

5 Tagen ago

IT-Verantwortliche setzen auf KI-Hosting in Europa

Studie von OVHcloud verdeutlicht Stellenwert von Datenresidenz und Datensouveränität bei KI-Anwendungen.

6 Tagen ago