Datenschutz-Aktivist Max Schrems geht gegen Googles Android Tracking ID vor

Google München

Seine Organisation Nyob unterstellt einen Verstoß gegen die ePrivacy-Richtlinie. Googles Werbe-ID für Android soll Aktivitäten von Nutzern ohne deren Wissen und Zustimmung verfolgen.

Nyob, die Datenschutzorganisation des österreichischen Juristen und Aktivisten Max Schrems, hat bei der französischen Datenschutzbehörde CNIL eine Beschwerde gegen Google eingereicht. Dessen eindeutige Werbe-ID Android Advertising Identifier (AAID) – hierzulande als Werbe-ID für Android bezeichnet – soll die ePrivacy-Richtlinie verletzen. Ähnliche Vorwürfe hatte Schrems zuvor schon gegen Apples Tracking-Code IDFA erhoben.

Der Beschwerde zufolge soll Google die AAID ohne Wissen und Zustimmung von Nutzern erstellen. “Die Identifikationsnummer funktioniert wie ein Nummernschild, mit dem Code kann man das Handy eines Nutzers eindeutig identifizieren”, heißt es in einer Pressemitteilung von Nyob.

Google selbst spricht von einer “eindeutigen ID für Werbezwecke, die von den Google-Play-Diensten bereitgestellt wird”. Entwicklern schreibt das Unternehmen vor, sie anstelle von sonstigen Geräte-IDs für Werbezwecke einzusetzen. Nutzern gibt Google indes die Möglichkeit, die Werbe-ID für Android in den Google-Einstellungen über die Option Anzeigen zu deaktivieren, indem die personalisierte Werbung ausgeschaltet wird. Ab Werk ist der Tracker jedoch aktiv.

“AAID ist wie ein farbiges Pulver, das man den Füßen und Händen hat: es macht jede Bewegung innerhalb des mobilen Ökosystems nachvollziehbar. Außerdem kann man das Pulver nicht entfernen, man kann lediglich die Farbe wechseln. Das ist letztendlich, worum es bei der Android Advertising ID geht – ein Tracker der ständig Informationen über unser Verhalten sammelt”, kommentierte Stefano Rossetti, Datenschutzjurist bei Nyob.

Eigentlich ist die Datenschutzbehörde in Irland für Google zuständig, weil der Internetkonzern von dort aus sein Europageschäft betreibt. Nyob zufolge wurde deswegen keine Beschwerde gegen die Datenschutzgrundverordnung, sondern gegen die ePrivacy-Richtlinie eingereicht – in diesem Fall seien die Behörden in Frankreich direkt zuständig.

Nyob erklärte zudem, dass das Vorgehen gegen Google Teil eines “größeren Projekts” sei. Auch die Beschwerde gegen Apple habe das Ziel, versteckte Tracking-Codes generell zu entfernen.