Datenschutzaktivist Max Schrems kündigt neue Beschwerde gegen Facebook an

Facebook (Bild: Facebook)

Es geht um die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbezwecke. Facebook soll sich weiterhin weigern, eine Opt-in-Lösung anzubieten.

Die Datenschutzorganisation Nyob des österreichischen Juristen und Aktivisten Max Schrems hat neue Maßnahmen gegen Meta, das Mutterunternehmen von Facebook und Instagram, angekündigt. Schrems wirft dem Unternehmen von Mark Zuckerberg vor, trotz einer Niederlage vor dem Europäischen Datenschutzausschuss im vergangenen Dezember weiterhin gegen die Datenschutzgrundverordnung zu verstoßen.

Streitpunkt ist die von der DSGVO vorgeschriebene Zustimmung von Nutzern zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Diese Zustimmung hatte das Unternehmen in der Vergangenheit für die Verarbeitung von Daten zu Werbezwecken nicht eingeholt. Stattdessen verwies Meta auf seine Geschäftsbedingungen, denen Nutzer grundsätzlich zustimmen müssen, um ein Facebook-Konto anlegen zu können.

Facebook stellt Werbung als “berechtigtes Interesse” dar

Der Europäische Datenschutzausschuss hatte Meta diese Praxis jedoch untersagt und das Unternehmen aufgefordert, bis April 2023 zu einem von der DSGVO vorgesehen Opt-in-Verfahren zu wechseln. Statt eine willentliche Zustimmung von Nutzern für die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für Werbezwecke einzuholen, beschränke sich Meta künftig auf ein Opt-out-Verfahren, so Nyob in einer Pressemitteilung. Nutzer erhielten also lediglich die Möglichkeit, im Nachhinein einer Nutzung ihrer Daten für Werbezwecke zu widersprechen.

Die Weigerung, das Opt-in-Verfahren anzubieten, soll Meta mit dem Argument begründen, es habe ein “berechtigtes Interesse” an der Verarbeitung von Nutzerdaten, das das “Grundrecht auf Privatsphäre und Datenschutz der Nutzer überwiegen würde”. Versuche anderer Unternehmen, dieses “rechtswidrige Argument” anzuführen, sei jedoch bereits von mehreren Aufsichtsbehörden zurückgewiesen worden, so Nyob weiter.

“Dass Werbung die Grundrechte der Nutzer außer Kraft setzen würde, ist eine Minderheitenansicht. Profiling und Tracking in der Größenordnung von Meta kann unmöglich die Grundrechte von Betroffenen überwiegen”, sagte Schrems. “Nutzer können nun zwar ein Opt-Out machen, aber werden noch immer nicht nach einer Einwilligung gefragt. Meta tauscht eine illegale Praxis gegen eine andere illegale Praxis. noyb wird unmittelbar rechtliche Schritte einleiten, um dieses Spiel zu stoppen.”