Wenn die KI die Examensarbeit schreibt

Regulierung (Bild: Shutterstock)

Rechtsanwalt Michael Metzner warnt bei der Nutzung von ChatGPT und Co vor möglichen Risiken in Bezug auf Datenschutz und Urheberrecht.

Künstliche Intelligenz hat die Realitäten zahlreicher Arbeitsbereiche bereits verändert, sodass niemand mehr sicher sein kann, dass Inhalte tatsächlich von einem menschlichen Urheber stammen. Neben den umfangreichen Rechten an den Bildern fordern Apps wie Lensa auch das Recht zur Verwendung von Werken anderer Urheber für das Training der künstlichen Intelligenz ein. Dies ist vielen Nutzern oft nicht bewusst, da sie in der Regel die Nutzungsbedingungen nicht im Detail durchlesen. Dies führt zu Fragen im Zusammenhang mit dem Urheberrecht und potenziellen Risiken für die Nutzer der KI. 

Darf eine KI meine Werke nutzen, um Inhalte zu generieren?

Chatbots wie ChatGPT generieren Inhalte nicht aus eigener Kreativität, sondern basieren im Wesentlichen auf bereits vorhandenen Inhalten anderer Urheber. Das Programm lernt jedoch selbständig, diese Inhalte zu verbessern, was dazu führt, dass es immer besser wird, menschenähnliche Inhalte zu erstellen. Rechtlich gesehen haben Urheber kaum eine Möglichkeit, die Nutzung ihrer Werke durch KI zum maschinellen Lernen zu verhindern, da diese Art der Nutzung seit 2021 ausdrücklich durch das Urheberrechtsgesetz erlaubt ist. Um KI jedoch daran zu hindern, ihre Inhalte zum maschinellen Lernen zu verwenden, können Urheber den maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt einsetzen.

Wie steht es um den urheberrechtlichen Schutz von Inhalten, die von KI erstellt wurden?

Eine wichtige Frage im Zusammenhang mit KI-generierten Inhalten betrifft den Urheberrechtsschutz. Das EU-Urheberrecht besagt, dass ein Werk originell sein und von einem menschlichen Schöpfer erstellt werden muss, um geschützt zu sein. Von einer KI erstellte Inhalte würden also nicht geschützt sein, da sie nicht von einem menschlichen Schöpfer stammen. Wenn Nutzer jedoch die von der KI generierten Inhalte bearbeiten und daraus etwas Eigenständiges kreieren, können sie zum Urheber des neuen Werkes werden.

In der Praxis ist es oft schwierig zu bestimmen, ob ein Inhalt von einer KI stammt oder nicht, weshalb man bei allen Texten von einem urheberrechtlichen Nutzungsrecht ausgehen sollte. Um dies in Zukunft besser zu regeln, ist eine Zusammenarbeit zwischen Informatik und Gesetzgeber notwendig, um ein transparentes System zur Identifizierung von KI zu schaffen.

Sind KI-Inhalte risikofrei verwendbar?

Wer plant, Chatbots oder andere KI-Systeme in seinem Arbeitsalltag zu nutzen, sollte sich der rechtlichen Risiken bewusst sein. Obwohl KI-Systeme neue Inhalte aus verschiedenen Quellen erstellen und nicht einfach bestehende Texte kopieren, besteht immer noch das Risiko von Urheberrechtsverletzungen. Da KI-Systeme keine kritische Bewertung der Quellen durchführen, können diese Quellen selbst möglicherweise ein Plagiat sein.

Wenn KI-Systeme bewusst eingesetzt werden, um bestehende Inhalte zu imitieren, haften die Anwender im Falle einer Urheberrechtsverletzung. Daher sollten Nutzer von KI-Systemen vorerst auf alltägliche und routinemäßig hergestellte Inhalte beschränken, da bei komplexeren Inhalten das Risiko der Verwendung unverwechselbarer Passagen fremder Quellen höher ist.

Dürfen Inhalte, die von KI erstellt wurden, kopiert werden?

Berufliche Anwender von KI-Tools gehen ein Risiko ein, wenn Konkurrenten feststellen, dass die Inhalte ihrer Website von KI-Systemen erstellt wurden. Ein Konkurrent könnte ungestraft Texte und Beschreibungen kopieren, was dazu führen könnte, dass die Website an Einzigartigkeit verliert. Daher sollten Nutzer solcher Technologien darauf achten, umfangreiche Inhalte kritisch zu überprüfen und individuelle Änderungen hinzuzufügen, um die Einzigartigkeit der Inhalte zu gewährleisten.

 

Dr. Michael Metzner

ist Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz. Zu seinen Spezialgebieten gehören E-Commerce, Onlineshops, Marken und Designs, Urheberrecht sowie Medien- und Fotorecht.