Internet-Serviceprovider muss Kunden ausliefern

Der amerikanische Internet-Serviceprovider Verizon ist dazu verurteilt worden, detaillierte Angaben zur Identität eines seiner Kunden zu machen, der über Peer-to-Peer-Tauschbörsen illegal Musikdateien heruntergeladen und angeboten haben soll. Ein amerikanisches Bezirksgericht hat dem Unternehmen eine Frist von 14 Tagen gesetzt.

Der Streit läuft bereits seit dem vergangenen Jahr. Schon im Januar hatte ein Bundesgericht angeordnet, dass Verizon gegenüber dem Verband der US-Musikindustrie (RIAA) die Identität eines Kunden aufdecken müsse. Der Entscheid wurde vorerst auf Eis gelegt, da Verizon in Berufung gegangen war.

Mit dem Urteil könnte eine Verfolgung der Tauschbörsen-Nutzer auf breiter Front beginnen. Die Musikindustrie hatte zuvor meist erfolglos versucht, die Betreiber der Tauschplattformen zu belangen.

Sollten die Musikverlage aber tatsächlich Zugriff auf die Verbindungsdaten der Nutzer bekommen, wäre die bisherige Anonymität passé. Kritiker dieser juristischen Entwicklung fürchten jetzt, dass auf diesem Weg der Datenschutz auch für andere Zwecke gelockert werden könnte. Verizon hat bereits angekündigt, das Urteil erneut anzufechten.

Silicon-Redaktion

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