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Gericht berät über den Begriff ‘öffentlich’

Das amerikanische ‘obvious’, zu Deutsch öffentlich oder offensichtlich, bezeichnet einen Sachverhalt, der bereits im Vorfeld der Patentanmeldung in irgend einer Form kommuniziert wurde. So würde beispielsweise nach deutschem Patentrecht ein Erfinder, der auf einer Messe seine Entwicklung vorstellt, den Neuigkeitenwert seiner Idee schädigen, sie öffentlich machen. Ein Patent darf zudem keine offensichtliche oder naheliegende Idee patentieren.

John Roberts, der oberste Richter, erklärte, dass sich der rechtliche Begriff und der dazugehörige Test des US-Patentamtes zu wenig am ‘common sense’ orientiere. Zudem kritisierte Roberts, dass der Test einen Beleg für eine vorangegangene Lehre, einen Vorschlag oder eine Anregung vorsehe. Erst durch einen solchen Beleg würde eine Erfindung in den Augen des Patentamtes ‘öffentlich’ und somit nicht mehr patentierbar.

Das amerikanische Bundespatentgesetz hingegen stuft eine Erfindung dann als nicht patentierbar ein, wenn eine “normal begabte” Person die Idee gehabt haben könnte. Im Nachhinein lässt sich aber schnell sagen, eine Idee sei trivial. Schwierig werde es vor allem dann, wenn eine Erfindung aus bereits dokumentierten Teilen neu zusammengesetzt wird. Daher forderten einige Diskussionsteilnehmer mehr Flexibilität bei der Beurteilung einer Erfindung.

Zu einem Entschluss kam das Gericht indes nicht. Eine Gesetzesänderung oder eine neue Regelung für den Begriff ‘ovious’ würde in den USA wohl weitreichende Folgen für mehrere Hunderttausende Patente nach sich ziehen. So erklärte ein Richter, dass am Morgen nach der Änderung vermutlich  100.000 Klagen anhängig wären. Vielleicht konnten sich auch deshalb die Richter nicht zu einer neuen Formulierung durchringen.

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Silicon-Redaktion

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