Medienkommissarin Viviane Reding habe ihre Mitarbeiter aufgefordert, ein entsprechendes Eilverfahren vorzubereiten, hieß es aus EU-Kreisen. Sobald das deutsche Gesetz im Januar oder Februar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht sei, werde die Kommission ein Verfahren beschließen. Dies könnte dann bereits im Mai 2007 zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof führen.
Bei dem Streit zwischen der EU und Deutschland geht es um die Frage, wie viel die Deutsche Telekom von anderen Anbietern für die Nutzung ihres neuen VDSL-Netzes verlangen darf. Die EU-Kommission fordert, dass diese Preise von der Bundesnetzagentur geprüft werden – die Bundesregierung erlaubt der Telekom mit dem neuen Gesetz dagegen für einige Zeit, die Preise selbst festzusetzen.
Die Telekom will bis zu 3 Milliarden Euro in das Netz investieren, das sie bislang in zehn deutschen Ballungsgebieten ausgebaut hat. Den weiteren Ausbau macht sie auch von einer vorübergehenden Regulierungsbefreiung abhängig. Die EU-Kommission und die inländischen Konkurrenten der Telekom lehnen insbesondere diese zeitliche Einschränkung ab. Brüssel vertritt den Standpunkt, das Netz als solches sei kein neuer Markt und müsse deswegen von der Bundesnetzagentur reguliert werden.
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