EU verschiebt Entscheidung zu Geräteabgabe

Eine Neuregelung der EU war geplant, um genau diese Ungleichheit zu stoppen. Es ging dabei um die Frage, ob die meist privat gebrauchten Sticks von der Pauschalabgabe, wie sie in Deutschland bereits auf Kopiergeräten und Rechnern, in anderen Ländern auf Scannern und ähnlichem liegt, ausgenommen werden.

Die spezielle Regelung wird nun vorerst nicht realisiert. Auch die Versuche, das Flickwerk in Europa aus gänzlich verschiedenen Urheberrechtsabgaben auf solche Speichermedien zu harmonisieren, ist jetzt auf Eis gelegt. Die Kommission als Regierung der EU beugte sich damit vor allem den Bedenken aus Frankreich, außerdem von Künstlerorganisationen sowie der Unterhaltungsindustrie und ihrer Lobby.

Auch die Eingaben, die hierfür gemacht worden sind, werden nun erst einmal nicht mehr beachtet. Damit ist die Neuregelung zwar nicht vom Tisch, aber auf unbestimmte Zeit verschoben. Analysten wiesen gegenüber dem Wall Street Journal auf die Zweifach- und Dreifach-Aufschläge hin, die Endverbraucher bereits heute zahlen müssen. Zum einen gebe es da bei einem importierten MP3-Player die Abgaben an das Urheberrechtsorgan im Produktionsland zu zahlen, den Zoll und erneut die Abgaben an die heimischen Behörden.

Dazu komme noch, dass die Medienkonzerne sich den Kopierschutz teuer bezahlen lassen. Da weder die Industrie noch die Verbraucher etwas davon hätten, so heißt es, zögen sie in dieser Frage an einem Strang. Mehrere Fälle vor dem europäischen Gerichtshof legten davon Zeugnis ab. Hier zögen IT-Konzerne vor Gericht, um die doppelten Lasten für die Endverbraucher anzuprangern. MP3-Spieler und kleine Speichergeräte kosten aber nun weiterhin deswegen in Europa mehr als in den USA, wo es solchen Bestimmungs- und Abgaben-Dschungel auf Geräte nicht gibt.

Silicon-Redaktion

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