Online-Shops: Preisänderungen sind gefährlich

Nach Angeben des BVDW weicht das OLG Stuttgart in seiner Entscheidung von der Rechtsprechung anderer Gerichte ab, so etwa der des Oberlandesgerichtes Hamburg. Das OLG Hamburg hatte mit Beschluss vom 11.09.2006 (Az.: 3 W 152/06) gegenteilig entschieden und festgestellt, dass eine Abweichung des in einer Preissuchmaschine angezeigten Verkaufspreises von dem späteren, tatsächlichen Preis im verlinkten Online-Shop, die nur für wenige Stunden besteht, eine lediglich unerhebliche und damit nicht abmahnfähige Wettbewerbsverletzung darstellt. Das OLG Stuttgart hat eine Revision zugelassen. Ob der unterlegene Shop-Anbieter in die nächste Instanz geht, steht jedoch noch nicht fest.

“Das Urteil aus Stuttgart ist von grundsätzlicher Bedeutung”, sagte BVDW-Justiziar Gerd M. Fuchs. Shop-Anbietern könne man daher nur raten, Preisänderungen jeweils zeitnah an die Suchmaschinenbetreiber weiterzugeben und auch zu prüfen, ob diese dort aktualisiert werden – da sonst die Abmahnung des Wettbewerbers drohe. Weiterhin sei es möglich, auf Preisaktualisierungen während des Tages gänzlich zu verzichten und sich an die Aktualisierungsintervalle der Preissuchmaschine zu halten.

Fuchs: “Sofern der Shop-Anbieter dennoch seine Preise auch im laufenden Tagesgeschäft aktualisieren will, sollte er zumindest sicher stellen, dass die Preissuchmaschine den in der Suchmaschine gelisteten Produktpreis mit einen Zeitstempel versieht, so dass der Verbraucher erkennen kann, wann der Preis veröffentlicht wurde beziehungsweise für welche Zeit dieser Preis maßgeblich war.” Damit könne eine Irreführung der Verbraucher und eine Wettbewerbsverletzung gegenüber dem Marktkonkurrenten vermieden werden.

Page: 1 2

Silicon-Redaktion

View Comments

  • Real-Time Preise sind möglich
    Es gibt einige Angebotssuchmaschinen, die jederzeit korrekte Preise anzeigen. Der technische Aufwand ist jedoch dann so groß, dass es für die meisten Anbieter nicht mehr rentabal wäre.

    Deshalb nehmen sie "Irrtümer" zu Lasten der Konsumenten in Kauf.

    Drei konkrete Beispiele für Dienste, bei denen die Händler jederzeit ihre Preise und Verfügbarkeiten ändern können:

    Für reine Online-Händler:
    http://www.preisroboter.de
    http://www.evendi.de

    Fach-Händler mit Ladenlokal und Online-Shop:
    http://21stmall.zdnet.de

Recent Posts

Studie: KI-Technologie unverzichtbar für zukunftsfähige Paketlogistik

Mit KI können Unternehmen der Paketbranche Prozesse optimieren, Kosten einsparen und sich zukunftssicher aufstellen.

6 Tagen ago

Microsoft Teams in der öffentlichen Verwaltung

Land Niedersachsen schließt datenschutzrechtliche Vereinbarung mit Microsoft zur Nutzung von Teams ab.

7 Tagen ago

Diebstahlsicherung mit KI

Ein Großteil der Inventurdifferenzen im deutschen Einzelhandel wird durch Ladendiebstähle verursacht.

7 Tagen ago

Neue, aggressive Wellen an DDoS-Attacken

DDoS-Angriffe haben seit dem Beginn des Krieges zwischen Russland und der Ukraine an Häufigkeit und…

1 Woche ago

Excel als Rückgrat deutscher Lieferkettenplanung

Lieferkettenplanung in Deutschland auf Basis von Excel bei 37 Prozent der befragten Unternehmen im Einsatz.

2 Wochen ago

Siemens automatisiert Analyse von OT-Schwachstellen

Bedienpersonal von Fertigungsanalagen soll mögliche Risiken auch ohne Cybersecurity-Fachwissen erkennen und minimieren können.

2 Wochen ago