Laut einem Bericht der New York Times hat diese bereits seit einiger Zeit mit Medienkonzernen wie CBS, Universal Music, Lionsgate oder Electronic Arts eine diesbezügliche Vereinbarung getroffen. Demnach wollen die Rechteinhaber künftig darauf verzichten, illegal eingestelltes, urheberrechtlich geschütztes Material von der Seite löschen zu lassen. Stattdessen werden derartige Beiträge einfach online gelassen und mit einer kurzen Werbeeinblendung und einem Verweis auf den jeweiligen Rechteinhaber ergänzt. Als Gegenleistung für die Autorisierung der Beiträge wird dieser dann an den Werbeeinnahmen beteiligt.

YouTube arbeitet nicht erst seit gestern mit einer ganzen Reihe von Partnern aus dem Medienbereich zusammen. Mit Konzernen sowie Verlagen oder TV-Sendern haben wir bereits seit einiger Zeit sehr gute Erfahrungen gemacht”, erklärt Kay Oberbeck, Sprecher von Google Nordeuropa. Was die Art und Weise betrifft, wie Rechteinhaber mit urheberrechtlich geschützten Inhalten auf YouTube umgehen, habe sich ein gewisser Umdenkprozess durchgesetzt. “Viele Unternehmen haben das Potenzial von YouTube für Werbezwecke bereits erkannt. Das Portal bietet ihnen eine immens große Reichweite und vielfältige Möglichkeiten, um Zielgruppen ansprechen zu können, die ansonsten nur sehr schwer erreichbar wären”, betont Oberbeck. Wie gefragt die Plattform in dieser Hinsicht sei, beweise nicht zuletzt auch der Umstand, dass bereits zum Deutschlandstart der Videoseite Kooperationen mit 70 Medienpartnern bestanden hätten.

Medienunternehmen haben künftig also die Wahl: Sie können entweder auf die Löschung von illegal eingestelltem YouTube-Material bestehen oder die entsprechenden Beiträge online lassen und dafür von den eingebauten Werbeeinblendungen profitieren. In letzterem Fall wird derjenige Nutzer, der das Urheberrecht verletzt hat, zunächst per E-Mail darüber informiert, dass ein YouTube-Partner einen Rechtsanspruch auf eines seiner Videos gestellt hat. In der Nachricht wird ihm klar gemacht, dass der Rechteinhaber die Verwendung des Inhalts autorisiert hat und künftig Werbeeinblendungen im Rahmen der Wiedergabe des Clips schalten wird.

“Das Ausmaß und die genaue Form, wie diese Werbung aussehen wird, sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt”, merkt Oberbeck an. Vorstellbar wären etwa Pre- oder Post-Roll-Modelle bei denen Werbung entweder vor oder nach einem Beitrag eingespielt wird oder auch In-Video-Ads, die während der Wiedergabe gezeigt werden. Auch die Höhe der Beteiligung der Rechteinhaber an den erzielten Werbeeinnahmen sei noch nicht endgültig festgelegt. “YouTube wird die zum Inhalt passenden Werbepartner selbst aussuchen, um einen möglichst hochqualitativen Content für die Nutzer gewährleisten zu können”, so Oberbeck abschließend.

Silicon-Redaktion

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