Fotos im Internet: Einwilligung des Abgebildeten nötig

Das Gericht sprach folgende beiden Leitsätze aus:

  • 1. Die Veröffentlichung von Fotos, die in einer Diskothek gefertigt wurden, auf der die abgebildete Person eindeutig identifizierbar ist, bedarf ihrer Einwilligung.
  • 2. Nur wenn das Foto in die Menge hinein gemacht wird und die betroffene Person lediglich als Beiwerk fungiert, darf es ohne das Einverständnis des Abgebildeten im Internet veröffentlicht werden.

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Silicon-Redaktion

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