Nicht nur in Bayer, Hessen und Schleswig-Holstein steht das Verfahren in der Schusslinie von Bürgerrechtlern. Beim Bundesverfassungsgericht ist Verfassungsbeschwerde gegen den Kfz-Massenabgleich auch in Niedersachsen eingereicht worden (Az. 1 BvR 1443/08). Gegen die neu eingeführte Ermächtigung zum Kfz-Massenabgleich in Baden-Württemberg soll in Kürze ebenfalls Verfassungsbeschwerde erhoben werden. S
Selbst der Automobilclub ADAC fordert ein “Recht auf datenfreie Fahrt”. ADAC-Vizepräsident Ulrich Becker kritisiert: “Die Kontrollen finden zum ersten Mal verdachtsfrei und bei allen Fahrzeugen statt. Der Bürger wird also unter Generalverdacht gestellt.”
Ein vom ADAC im Frühjahr in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten des Kasseler Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Alexander Roßnagel kommt zu dem Ergebnis, dass keines der bestehenden Gesetze zum Kfz-Massenabgleich mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Dennoch scheint es Hardliner in der Politik zu geben – nicht nur in Bayern: Der hessische Landtag berät in Kürze über einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung des Kfz-Massenabgleichs in Hessen.
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Der Titel sagt alles, der Artikel an sich ist ja recht interessant, allerdings stören die Schreib- und Formatierungsfehler doch ungemein.
Regierungen und Grundgesetz
Das es "rechte" Regierungen noch nie so genau mit den Grundrechten der Bürger genommen haben ist ja nichts neues. und wer dies als Vorurteil sieht... schon traurig, daß es immer wieder bestätigt wird!
Replik an Xandor bzgl. Rechtschreibfehler
Im Prinzip richtig, aber die Fehler sind unbedeutend - "lediglich" Tippfehler - im Vergleich zu dem, was die Redakteure des Silicon-Newsletters den Lesern bisweilen an grammatischen und stilistischen Schnitzern zumuten. Dieser Artikel ist wenigstens grammatisch korrekt, und das sollte man schon entsprechend würdigen....;-)
Frank Raudszus