Kein Titelschutz für Domain bei Ankündigung auf Webseite

Schließlich habe die Beklagte die Domainnamen trotz Weiterleitung auf andere Domains markenmäßig benutzt. Dadurch seien die Kennzeichenrechte der Klägerin verletzt worden, weswegen sie auch Folgeansprüche wie Schadensersatz geltend machen könne.

Der Bundesgerichtshof legte als Leitsätze für sein Urteil I ZR 231/06 vom 14. Mai dieses Jahres fest:

1. Allein die Registrierung eines Domainnamens stellt keine Benutzung im geschäftlichen Verkehr dar. Von Titelschutz kann auch nicht bereits bei Konnektierung und Titelankündigung auf der eigenen Webseite gesprochen werden, sondern erst dann, wenn das Werk weitgehend fertig gestellt ist.

2. Erfolgt eine automatische Weiterleitung auf eine andere Domain, kommt dennoch eine markenmäßige Benutzung der ursprünglich angegebenen Domain in Betracht.

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Silicon-Redaktion

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