Schließlich habe die Beklagte die Domainnamen trotz Weiterleitung auf andere Domains markenmäßig benutzt. Dadurch seien die Kennzeichenrechte der Klägerin verletzt worden, weswegen sie auch Folgeansprüche wie Schadensersatz geltend machen könne.
Der Bundesgerichtshof legte als Leitsätze für sein Urteil I ZR 231/06 vom 14. Mai dieses Jahres fest:
1. Allein die Registrierung eines Domainnamens stellt keine Benutzung im geschäftlichen Verkehr dar. Von Titelschutz kann auch nicht bereits bei Konnektierung und Titelankündigung auf der eigenen Webseite gesprochen werden, sondern erst dann, wenn das Werk weitgehend fertig gestellt ist.
2. Erfolgt eine automatische Weiterleitung auf eine andere Domain, kommt dennoch eine markenmäßige Benutzung der ursprünglich angegebenen Domain in Betracht.
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Neu ?
Hm über das Urteil wurde ja schon im Mai berichtet, gabs da jetzt aktuell etwas neues zu ?
(http://www.online-und-recht.de/urteile/Kein-Titelschutz-fuer-Domain-bei-Ankuendigung-auf-eigener-Webseite-I-ZR-231-06-Bundesgerichtshof--20090514.html)
Guter Deutsch - schwerer Deutsch
Bitteschön - das Zuerst-Kommen hat nichts mit Pinselqäulern zu tu, sondern mit Bäuerchen, die vor der Mühle warten mussten, um ihr Korn gemahlen zu bekommen. Und wer als erster in der Schlange stand, mahlte zuerst.
Und hier für künftige Artikel dieser Art: a h h h h h
Journalisten und die Deutsche Sprache
"Sarrazin" oder wie er heißen mag hat recht, wenn er auf die Mühle und die Tätigkeit des Mahlens verweist. Das Sprichwort stammt aus dem "Sachsenspiegel" des Eike v. Repgow. Ich finde es beschämend, dass selbst Journalisten nicht mehr die deutsche Sprache beherrschen. Tägliche Beipiele der schreibenden Zunft zeugen davon.
Rechtschreibfehler
wurde korrigiert.
Bäuerchen? Repgow?
Was seid Ihr den für Schlaumeier? Hergott, sucht euch eine Arbeit...