Betrug bei Vortäuschen eines Vertragsschlusses im Internet

Kurze Zeit später erhielten die Empfänger dieser Bestätigungs-E-Mail ebenfalls per E-Mail eine Rechnung über 86 Euro, in der ihre komplette Adresse angegeben war. Zahlten sie nicht, teilten ihnen die Angeklagten in der darauffolgenden Mahnung einen genauen Zeitpunkt und eine IP-Adresse mit, unter der sie sich angemeldet und den Dienst der Angeklagten genutzt haben sollten. Insgesamt nahmen die Angeklagten aus den Vorgängen ca. 130.000 Euro ein.

Zwei der Angeklagten wurden wegen mittäterschaftlichen Betruges und versuchten Betruges, der dritte Angeklagte wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt. Die Behauptung in der Bestätigungs-E-Mail, dass die Betroffenen zu einer bestimmten Zeit einen Anmelde-Button zu einem kostenpflichtigen Angebot betätigt hätten, stelle eine falsche Tatsachenbehauptung dar, da es eine Anmeldungsmöglichkeit auf der Sprungbrettseite gar nicht gegeben habe. Die Angeklagten hätten daher die Betroffenen sowohl über den Weg zu einem wirksamen Vertragsschluss als auch über den Inhalt ihres Angebots getäuscht, da tatsächlich keine umfangreiche Liste von Großhändlern mit Rabatten für Privatkunden vorgehalten worden sei.

Aufgrund der falschen Tatsachenbehauptung seien die Betroffenen in zahlreichen Fällen irrig davon ausgegangen, tatsächlich eine Anmeldung vorgenommen und so einen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen zu haben. Zwar habe ihnen bewusst sein können, dass sie weder einen Anmelde-Button betätigt noch persönliche Daten eingegeben hatten, jedoch reiche es für einen Irrtum aus, dass der Betroffene Zweifel an der Wahrheit des Vorgespiegelten habe. Angesichts der persönlichen Ansprache in der E-Mail und des Zeitablaufs sei davon auszugehen, dass die Betroffenen, die später den Rechnungsbetrag überwiesen, annahmen, tatsächlich einen Vertrag abgeschlossen zu haben.

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Silicon-Redaktion

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