Kurz vor Jahresende 2009 hatte ein US-Gericht einen ersten Berufungsantrag von Microsoft abgelehnt und dem Unternehmen bis zum 11. Januar Zeit gegeben, um Code aus Word 2007 zu entfernen, der das XML-Tagging-Patent des Klägers verletzt. Zudem wurde Microsoft zur Zahlung von 290 Millionen Dollar Schadenersatz verurteilt.
Nach Ansicht des Softwareanbieters steht das am 22. Dezember ergangene Urteil im Widerspruch zu Präzedenzfällen, bei denen es um den Ablauf von Gerichtsverfahren und der Ermittlung von Schadenersatz geht. “Der Fall ist symptomatisch für eine neue Art von Patentklagen, bei denen Kläger angebliche Zeugenaussagen von Experten als tatsächliche Beweise ausgeben und Urteile anstreben, die in keinem Bezug zur Realität stehen”, heißt es in dem Berufungsantrag.
Gleichzeitig hat Microsoft angekündigt, den Auflagen des Gerichts Folge zu leisten. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben damit begonnen, Office-Versionen auszuliefern, die den geschützten Code nicht mehr enthalten. Laut dem Urteil vom 22. Dezember gilt das Verkaufsverbot nur für Kopien von Word 2007 und Office 2007, die nach dem 11. Januar 2010 angeboten werden. Außerdem habe Microsoft auch Office 2003 von seinen MSDN- und TechNet-Websites entfernt. Diese Entscheidung stehe in Zusammenhang mit dem i4i-Urteil, so das Unternehmen.
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