Erben: auch der digitale Nachlass muss geregelt sein

4. Bewusst mit der Privatsphäre umgehen

Die Entscheidung, ob Erben Einblick nehmen in die digitale Privatsphäre eines Verstorbenen, sollte bewusst getroffen werden. Einerseits können sich darin wichtige Hinweise befinden für die Entscheidung, ob sie das Erbe annehmen sollen – etwa in Bezug auf Kredite oder andere mögliche Risiken. Anderseits können sich in E-Mails, Community-Postfächern und PC-Dateien sensible private Informationen befinden, die Angehörige negativ überraschen können.

5. Datenzugriff und -verwendung frühzeitig regeln

Um rechtliche Zweifelsfälle zu vermeiden, sollte jeder, der seinen Nachlass oder den Nachlass eines anderen regelt, die Verwendung privater Daten einbeziehen. So kann bestimmt werden, wer Zugriff auf welche Daten erhält. Auch kann die Löschung von Daten verfügt werden. Der Umgang mit persönlichen Daten kann in einem Testament oder Erbvertrag geregelt werden. Eine entsprechende Verfügung kann auch separat verfasst werden.

6. Passwörter hinterlassen

Am sichersten hinterlässt ein Nutzer seine Passwörter in einem Umschlag beim Notar. Es gibt auch spezialisierte Firmen, die für den Todesfall die wichtigsten Passwörter und Dokumente speichern. Der BITKOM rät, solche Angebote genauestens zu prüfen. Selbst wenn Anbieter umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen haben, sollten Nutzer darüber nachdenken, ob sie derart sensible Daten gesammelt einem Dienstleister überlassen. Man sollte gut begründetes Vertrauen zu einem solchen Dienstleister oder besondere Gründe für diese Art der Vorsorge haben.

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Silicon-Redaktion

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