Erben: auch der digitale Nachlass muss geregelt sein

“Im digitalen Nachlass können sich wichtige Informationen für Hinterbliebene befinden”, sagt BITKOM-Präsident August-Wilhelm Scheer. “So werden Versicherungs- und Kreditverträge immer häufiger nur noch digital hinterlegt.” In der digitalen Hinterlassenschaft kann sich aber auch die eine oder andere Überraschung verbergen. BITKOM rät zu einem bewussten und offenen Umgang mit dem Thema und hat dafür sechs Hinweise formuliert:

1. Einsicht von Daten auf dem PC

Erben haben legal Zugriff auf den PC und Speichermedien des Verstorbenen und dürfen die dort gespeicherten Daten lesen. Die Entscheidung, was damit passiert, liegt bei den Erben – wenn im Testament nichts anderes geregelt ist.

2. Zugriff auf Online-Daten

Virtuelle Adressbücher, online gespeicherte E-Mails, Bilder und Profile gehören ebenfalls den Erben. Rechte an Homepages gehen auf sie über. Erben haben das Recht, auf Benutzerkonten des Verstorbenen zuzugreifen. Sie dürfen bei Internet-Anbietern neue Passwörter anfordern, um mit den Accounts “wie ein Eigentümer” umgehen zu können. Als Legitimation dienen in der Regel Sterbeurkunde und Erbschein.

3. Über Community-Profile entscheiden

Profile werden nicht automatisch gelöscht. Meist können die Erben entscheiden, was damit passiert, und die Anbieter richten sich weitgehend nach ihren Wünschen. Je nach Community gibt es verschiedene Möglichkeiten. Bei manchen wird das Profil unsichtbar geschaltet, sobald der Betreiber vom Tod eines Mitglieds erfährt, etwa durch andere Nutzer. Zur Überprüfung wird eine E-Mail versendet, nach einiger Zeit ohne Reaktion wird das Profil gelöscht. Andere Anbieter setzen sich mit Angehörigen in Verbindung, sobald sie vom Tod eines Mitglieds erfahren. Viele Betreiber erfahren es aus dem Netzwerk selbst, wenn ein Mitglied verstorben ist. Oft melden sich dann Freunde oder Geschäftspartner. Wenn die Erben es wollen, wird in manchen Communitys das Profil in der Trauerzeit noch eine Weile angezeigt. Freunde können dann noch Nachrichten im Gästebuch hinterlassen. Erben sollten die Betreiber von Communitys von sich aus ansprechen, wenn sie entsprechende Mitgliedschaften des Verstorbenen kennen. Wenn Freunde Bilder des Verstorbenen veröffentlichen wollen, brauchen sie bis 10 Jahre nach seinem Tod die Einwilligung der Erben.

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Silicon-Redaktion

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