Deutschland zählt schon jetzt zur Weltspitze bei den Löschanträgen. Nach Aigners Apell, bei Google Widerspruch gegen die Digitalisierung einzulegen, könnte Deutschland Brasilien vom ersten Platz verdrängen.
Datenschutzrechtlich ist Street View mit der Sammelwut so genannter Auskunfteien zu vergleichen. Von Diensten wie etwa der Schufa werden bestimmte Informationen über Bürger mit anderen Daten verknüpft, um zum Beispiel die Kreditwürdigkeit einer Person feststellen zu können. Seit dem ersten April dieses Jahres müssen diese Auskunfteien jedem Bürger auf Anfrage mitteilen, welche Informationen gespeichert sind.
In beiden Fällen wird mit Informationen über Menschen und Bürgern Geld verdient. In beiden Fällen stößt die Politik offenbar an Grenzen und muss den Bürger auffordern, seine Rechte selbst vor diesen Organisationen geltend zu machen. Ob die Anfrage beziehungsweise im Fall Street View der Antrag auf Löschung die politisch beste Option in diesen Fällen ist, steht dahin. Es würde das Vertrauen der Bürger in Google jedoch sicherlich stärken, wenn sie die Möglichkeit hätten, auch bei Google anfragen zu können, welche Informationen über sie auf welchen Servern in welchen Ländern gespeichert sind, und wofür diese Informationen genutzt werden.
Bis ein entsprechendes Gesetz verabschiedet ist, muss Google andere Wege gehen. Aigner fordert, dass Google die Zusage einhalten müsse, sämtliche Widersprüche zu berücksichtigen, und Passanten, Häuser, Hausnummern sowie Autokennzeichen unkenntlich zu machen. “Vorher darf der Dienst für Deutschland nicht ans Netz gehen”, schließt Aigner.
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Kartengrafik mit Löschanfragen und Artikeltext sachlich falsch
Die in der Karte dargestellten Löschungen von Google Inhalten beziehen sich überhaupt nicht auf Street View, sondern auf von staatlichen Stellen und Gerichten veranlasste Löschungen im Google Suchindex, z.B. in Bezug auf Seiten mit staatsfeindlichen Inhalten.
Demnach ist auch die Aussage des Artikels falsch, nur Brasilien lasse häufiger Einträge aus Street View löschen als Deutschland.
Der Artikel verfälscht die Wirklichkeit in unzumutbarer Weise und beeinflusst die öffentliche Meinung zu Street View auf der Grundlage bewusst falsch platzierter Informationen. Der Redakteur dieses Artikels musste wissen, dass er die Wirklichkeit falsch darstellt, denn er hat selbst einen Link zu einem anderen Artikel in silicon.de geschaltet, der erklärt, dass es sich bei der Statistik um eine Zählung staatlicher Eingriffe in die Google Suchmaschine handelt.
Grafik-Untertitel mittlerweile geändert
Die Grafik-Beschriftung wurde mittlerweile berichtigt. Unklar bleibt im Artikel aber immer noch, was die von staatlichen Stellen gelöschten Google-Suchmaschinen-Einträge mit Street View zu tun haben sollen. Ich bringe dies hier nur deshalb so vehement zur Sprache, weil in den vergangenen Wochen sehr viele Artikel online erschienen sind, die viele falsche Infos verbreitet haben und damit dazu beitragen, dass bei den Nutzern ein falscher Eindruck entsteht, Häuserfotos im Internet zu zeigen, sei etwas Schlimmes.
Fahrzeugkontrolle
Sie schreiben, der Zugang zum Aufnahme Auto wurde verweigert. Alleine schon der Aufbau ist nicht zugelassen und läßt jeder Zeit eine Fahrzeugkontrolle mit Beschlagnahme des KFZ's zu. Diese Ausrede ist also sehr fadenscheinig.