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Das wäre das bessere Urheberrecht

Die undifferenzierte Annahme des bisherigen Urheberrechts, dass es sich bei der kreativen Leistung stets um eine individuelle Einzelleistung, eine “persönliche Schöpfung” handele, trage in ihrer Pauschalität nicht. Kreutzer fordert, die Interessen der Nutzer – etwa das Interesse an einem funktionierenden Bildungssystem oder der Informationsfreiheit – dem Schutzinteresse des Rechteinhabers gleich zu stellen.

Zudem könne sich das Recht weniger auf den Urheber, als vielmehr auf das Produkt konzentrieren. “Statt auf den Schutz eines Individuums und dessen Persönlichkeitsschutz zu fokussieren, legt die Schaffensrealität heute also einen funktionalen und auf das jeweilige Produkt abzielenden Rechtsschutz nahe. Ein Persönlichkeitsschutz dürfte demgegenüber nur ergänzend und in besonderen Fällen von Interesse sein.”

Es ist zu hoffen, dass Beiträge wie die der Copy.Right.Now!-Autoren in der aktuellen Debatte Gehör finden. Bislang ist ACTA vor allem ein geistiges Kind des laut Kreutzer überholten Urheberrechts.

So sieht der ACTA-Entwurf die Schaffung einer neuen Behörde vor, geleitet vom ‘Oversight Committee’. Die Behörde soll unabhängig von der Welthandelsorganisation (WTO) und der World Intellectual Property Organization (WIPO) arbeiten – in diesen Institutionen gibt es Mitspracherechte für Nicht-Regierungsorganisationen.

Würde dieser ACTA-Entwurf vom Europäischen Parlament angenommen und anschließend durch die nationalen Parlamente (wie in der EU erforderlich) Gesetz werden, hätten sich die Abgeordneten und Regierungen selbst entmachtet. Denn das Oversight Committee der ACTA soll allein entscheiden, was Raubkopien sind, und was Patente oder Urheberrechte verletzt.

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Silicon-Redaktion

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