Erst vor wenigen Tagen hatte der britische High Court die Auslieferung des Bürgerrechtlers nach Schweden beschlossen. Assange hatte schon einmal Berufung gegen die Auslieferung nach Schweden eingelegt. Den aktuellen Beschluss kann nun nur noch der britische Supreme Court aufheben und dieses letzte verbleibende Rechtsmittel wolle der Australier jetzt ausschöpfen.
Der High Court hatte in zweiter Instanz die Auslieferung beschlossen. In Schweden wird dem 40-Jährigen vorgeworfen, zwei Frauen belästigt und einem Fall sogar vergewaltigt zu haben.
Um den Supreme Court anrufen zu können, muss der vorgebrachte Fall von grundlegender juristischer Bedeutung für Großbritannien sein. In den Augen Assanges trifft das zu. Denn der Supreme Court möge klären, wie er auf der Webseite “Sweden vs Assange” mitteilt, ob der Haftbefehl eines Staatsanwalts in Großbritannien eine Auslieferung zur Folgen haben könne. Da offiziell noch kein Verfahren gegen Assange eröffnet wurde, liegt derzeit kein richterlicher Beschluss vor. Auch müsse geklärt werden, so Assange, ob es ohne Anklage eine Auslieferung geben könne.
Die Anhörung in dieser Sache solle laut Assange am 5. Dezember erfolgen. Wann die Entscheidung über die Auslieferung fallen soll, ist bislang offen. Derzeit steht Assange in England unter Hausarrest. Er muss sich täglich bei der Polizei melden und muss eine elektronische Fußfessel tragen.
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