Im Dezember stand Manning in einer vorprozessualen Anhörung vor einem Militärtribunal – das empfahl, ihn vor ein Militärgericht zu stellen. Die ‘General Court-Martial Convening Authority’ folgte jetzt der Empfehlung und gab den entsprechenden formalen Beschluss bekannt. Nach Angaben von Reuters wird das Militärgericht einen Richter benennen, der wiederum den Termin für das Verfahren gegen Manning festsetzen wird.
Die Armee erhebt 22 Anklagepunkte gegen Manning, darunter auch Hilfe für den Feind. Die Höchststrafe für dieses Vergehen, die Todesstrafe, solle jedoch nicht ausgesprochen werden, hieß es von der US-Regierung. Weitere Punkte umfassen das Stehlen öffentlichen Eigentums, Computer-Betrug und einen Verstoß gegen das Spionage-Gesetz. Sollte Manning in allen Punkten schuldig gesprochen werden, droht ihm lebenslange Haft. Der mittlerweile 24-jährige Manning wurde im Mai 2010 im Irak verhaftet, nachdem er einem Hacker erklärt haben soll, dass er vertrauliches Material an WikiLeaks übermittelt hat.
Unterstützer von Manning, die im ‘Bradley Manning Support Network’ organisiert sind, verurteilten das Verfahren vor einem Militärgericht. Die US-Regierung schulde allen Amerikanern eine ehrliche Erklärung für ihre außergewöhnlichen Vergeltungsmaßnahmen gegen Bradley Manning, sagte Jeff Paterson, einer der Organisatoren des Netzwerkes.
Bereits seit einigen Jahren führt die RGF Staffing Germany Schulungen durch, um die eigenen Mitarbeiter…
Das Europäische Forschungsprojekt XMANAI hat den Blick in die KI geöffnet und macht ihre Entscheidungsprozesse…
Hacker nutzen LLM weniger als visionäre Alleskönner-Technologien, sondern als effiziente Werkzeuge zum Verbessern von Standardangriffen,…
Der "ARIS AI Companion" soll alle Mitarbeitenden darin befähigen, Prozesse zu analysieren und Ineffizienzen aufzudecken.
Kurz vor der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland nehmen die Cyberbedrohungen für Sportfans zu, warnt Marco Eggerling…
Software für das Customer Relationship Management muss passgenau ausgewählt und im Praxistest an das einzelne…