Die Verfügung bezieht sich auf die Kontrolle des Internets im Fall einer Naturkatastrophe oder eines Sicherheitsvorfalls von nationalem Ausmaß.

Unter dem langen Titel “Assignment of National Security and Emergency Preparedness Communications Functions” (ungefähr: “Zuweisung von Kommunikationsfunktionen für Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr”) erhalten Regierungsbehörden die Kontrolle über Telekommunikationsdienste und das Web, falls eine Katastrophe eintritt. Solche Anordnungen werden 30 Tage nach Publikation durch das Bundesregister zum Gesetz. Der Präsident kann sie jederzeit widerrufen, korrigieren oder eine an ihre Stelle tretende Anordnung erlassen.

Als Begründung für die Anordnung heißt es, die Regierung müsse zu jedem Zeitpunkt und unter allen Umständen in der Lage bleiben, kritische Missionen zu kommunizieren – unter anderem die Exekutive mit der Legislative, aber auch mit anderen Regierungsstellen und ausländischen Regierungen. Die Maßnahmen dienten dazu, das Kommunikationssystem widerstandsfähiger zu machen.

The Verge zufolge beziehen sich Kritiker der Anordnung vor allem auf Abschnitt 5.2, der beschreibt, wie Telekommunikationsnetze und Internet kontrolliert werden sollen. Dem Heimatschutzministerium fällt demnach die Aufgabe zu, “Entwicklung, Tests, Implementierung und Aufrechterhaltung [der Maßnahmen] zu leiten”. Dies betrifft auch “nicht militärische Kommunikationsnetze”.

2009 gab es schon einmal einen Gesetzesvorschlag, der dem Präsidenten Kontrolle über das Internet geben sollte – einschließlich der Möglichkeit, private Rechner notfalls vom Netz zu trennen. Das Gesetz schaffte es aber nicht in den Cybersecurity Act 2012.

[mit Material von Dara Kerr, News.com]

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Redaktion

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