Das US-Berufungsgericht bestätigte nun aber ein entsprechendes Urteil aus erster Instanz, das sich auf den in Mannheim verhandelten Rechtsstreit bezieht. Laut Bloomberg haben die drei Richter in San Francisco entschieden, dass Motorola das deutsche Verkaufsverbot gegen Microsoft nicht durchsetzen darf. Sie bestätigten damit ein entsprechendes erstinstanzliches Urteil eines Bezirksgerichts in Seattle.
Hintergrund ist eine in Deutschland eingereichte Klage, wonach Microsoft zwei von Motorola gehaltene EU-Patente verletzen soll. Sie beschreiben Techniken für einen “adaptiven Bewegungsausgleich” und eine “adaptive Kompression digitaler Videodateien“. Im Mai erteilte das Landgericht Mannheim eine einstweilige Verfügung gegen Microsoft, mit der Motorola den deutschlandweiten Vertrieb von Windows 7, Xbox 360, Internet Explorer und Windows Media Player theoretisch hätte stoppen können.
Seit November 2010 – acht Monate vor den von Motorola in Deutschland initiierten Prozessen – beschäftigt sich allerdings ein Gericht in Seattle mit einer ähnlich gelagerten Klage von Microsoft. Der Softwarekonzern will erreichen, dass Motorola seine standardrelevanten Patente zu “fairen und vernünftigen Bedingungen” (FRAND) lizenziert. Bloomberg zufolge hält es das Berufungsgericht für angemessen, dass das deutsche Verkaufsverbot ausgesetzt wird, bis beide Parteien in Seattle eine Gebühr für die fraglichen FRAND-Patente ermittelt haben.
“Es ist klar, dass es eine Vereinbarung gibt, die von Microsoft durchgesetzt werden kann”, zitiert Bloomberg aus der Urteilsbegründung des Berufungsgerichts in San Francisco. Die Abmachung umfasse nicht nur US-Patente, sondern auch die Schutzrechte, die Gegenstand des Verfahrens in Deutschland seien.
Anfang April leitete die EU-Kommission zwei förmliche Prüfverfahren gegen Motorola ein. Auslöser war eine Beschwerde von Microsoft. Es soll untersucht werden, ob Motorola seine standardrelevanten Patente “missbräuchlich und unter Umgehung seiner Zusagen gegenüber Normungsorganisationen genutzt” hat, um den Wettbewerb auf dem Binnenmarkt zu seinen Gunsten zu beeinflussen.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
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Hä?
Gilt noch immer Besatzerrecht, daß amerikanische Gerichte noch immer deutsche Urteile betreffend das territoriale Gebiet Deutschland so einfach außer Kraft setzen dürfen? Oder habe ich da etwas falsch verstanden?