Konkurrenten überprüfen Googles Anti-Kartell-Vorschläge

Google Gerichtshof der Europäischen Union

Die EU-Kommission lässt Googles Anti-Kartell-Vorschläge von Konkurrenten prüfen. Innerhalb von vier Wochen können diese Feedback geben. Die Vorschläge erlauben es ihnen, unter anderem in den Suchergebnissen von Google ihre Logos zu verwenden. Die Einhaltung der Auflagen soll außerdem ein unabhängiger Prüfer überwachen.

Google Gerichtshof der Europäischen UnionDie neuesten Anti-Kartell-Vorschläge von Google hat die Europäische Kommission an dessen Konkurrenten weitergeleitet. Das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Vier Wochen Zeit haben sie nun, um die Unterlagen zu prüfen und zu kommentieren. Mit den Vorschlägen will Google einer Geldstrafe von bis zu 5 Milliarden Dollar entgehen.

Google nutze die dominante Stellung der Suchmaschine aus, um eigene Dienste zu bewerben und Angebote der Konkurrenz zu benachteiligen, das werfen Rivalen wie Microsoft dem Internetkonzern vor. Unter anderem betrifft dies die Bereiche Reisen und Shopping.

Die neuen Vorschläge sehen vor, dass Mitbewerber ihre Logos in Suchergebnissen anzeigen und Links zu ihren Angeboten hervorheben lassen können. Außerdem sollen Werbetreibende ihre Kampagnen in Zukunft auf andere Plattformen übertragen können. Auch der Einsetzung eines unabhängigen Prüfers, der die Einhaltung der Auflagen überwachen soll, hat Google zugestimmt.

Die Lobbygruppe FairSearch, zu der auch Microsoft gehört, sowie die Unternehmen, die mit ihren Beschwerden die Kartelluntersuchung der EU ins Rollen gebracht haben, hatten sich für ein Mitspracherecht bei der Bewertung möglicher Auflagen für Google eingesetzt. Von Beginn an war die EU bemüht, eine Einigung zu erzielen. Ein offizielles Kartellverfahren kann sich über Jahre hinziehen. Eine Entscheidung kommt für die Wettbewerber des beklagten Unternehmens oft zu spät.

Ein offizielles Verfahren kann die EU gegen Google einleiten, wenn sie nicht zufrieden mit dem Ergebnis der Voruntersuchungen sein sollte. Bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes kann eine Kartellstrafe betragen.

Google ist der Meinung, sich jederzeit korrekt verhalten zu haben. Der angestrebte Vergleich beinhalte zwar Änderungen der Geschäftspraktiken, sei aber kein Schuldeingeständnis. Als Vorlage für eine Einigung mit Kartellbehörden in den USA und Asien könnte der Vergleich dienen, denn auch dort wird gegen Google ermittelt.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

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