Der iPhone-Hersteller forder darüber hinaus eine gerichtliche Verbotsverfügung, die auch künftige Geräte mit einschließt. Das geforderte Verbot soll demnach auch “Software oder Code” einschließen, die “jegliches patentverletzendes Feature oder nicht wesentlich unterschiedliches Feature realisieren kann”. Mit diesem Passus bezieht sich Apple auf die drei laut Gericht verletzten Schutzrechte Apples: Quick Links, universelle Suche und Slide-to-Unlock.
“Apple wird nicht wiedergutzumachenden Schaden erleiden, wenn Samsung weiterhin patentverletzenden Features nutzt”, heißt es in dem Antrag. “Finanzieller Schadenersatz kann Apple nicht hinreichend kompensieren für diesen nicht wiedergutzumachenden Schaden.”
Die achtköpfige Jury sprach dem iPhone-Hersteller im zweiten kalifornischen Patentprozess 119,6 Millionen Dollar Schadenersatz zu und damit deutlich weniger als die geforderten 2,2 Milliarden Dollar. Samsung bekam nur 158.400 Dollar für ein von Apple verletztes Patent zugesprochen, obwohl es einen Schaden von 6,2 Millionen Dollar geltend gemacht hatte.
Trotz der gerichtlichen Erfolge und mehrerer Anträge konnte Apple bislang kein im Markt spürbares Verkaufsverbot gegen den Rivalen Samsung durchsetzen. Richterin Lucy Koh lehnte bereits zwei solche Anträge ab, und Beobachter erwarten auch diesmal eine ähnliche Entscheidung. An einem Verkaufsverbot mit potenziell spürbaren Auswirkungen im Smartphonemarkt aber liegt dem iPhone-Hersteller weit mehr als an den Schadenersatzzahlungen, die ihm zugesprochen wurden.
Der Patentblogger Florian Müller musste inzwischen seine frühere Einschätzung zu Apples diesbezüglichen Aussichten korrigieren. “Ich war viel zu optimistisch, was Apples Fähigkeit angeht, ein Verkaufsverbot zu erreichen”, schrieb er.
[mit Material von Bernd Kling, ZDNent.de]
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