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EuGH hebt Kartellurteil gegen Qualcomm auf

Qualcomm hat im Kartellstreit mit der Europäischen Kommission einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat die von der Kommission verhängte Geldbuße in Höhe von fast einer Milliarde Euro für nichtig erklärt. Die Entscheidung begründete das Gericht unter anderem mit Verfahrensfehlern.

2018 hatten die Brüsseler Wettbewerbshüter ihr Verfahren gegen Qualcomm abgeschlossen und ein Bußgeld von 997 Millionen Euro gegen Qualcomm verhängt. Sie sahen es als erwiesen an, dass der Chiphersteller eine marktbeherrschende Stellung bei LTE-Basisband-Chipsätzen missbraucht hat. Gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstieß der Hersteller aus Sicht der Kommission durch hohe Zahlungen an Apple – verknüpft mit der Bedingung, dass der iPhone-Hersteller keine konkurrierenden Produkte anderer Hersteller kauft.

Laut EuGH haben die jetzt festgestellten Verfahrensfehler die Verteidigungsrechte von Qualcomm eingeschränkt. So soll die Kommission unter anderem ihrer Verpflichtung, den Inhalt jeglicher Unterredungen aufzuzeichnen, bei bestimmten Sitzungen und Telefonkonferenzen nicht nachgekommen sein.

Darüber hinaus unterstellte die Kommission in ihrem Beschluss eine marktbeherrschende Stellung allein für den Markt für LTE-Chipsätze. Die Mitteilung der Beschwerdepunkte warf Qualcomm allerdings auch einen Missbrauch im Markt für UMTS-Chipsätze vor. Die Kommission habe über den Wegfall des einen Beschwerdepunkts Qualcomm nicht informiert und dem Unternehmen auch nicht die Möglichkeit gegeben, seine Verteidigung daran anzupassen.

Schließlich soll die EU-Kommission nicht ausreichend nachgewiesen haben, dass die Zahlungen von Qualcomm tatsächlich der Grund dafür waren, dass Apple nur LTE-Chipsätze von Qualcomm gekauft hat. Es sei nicht ausreichend gewürdigt worden, dass Apple im fraglichen Zeitraum „keine technische Alternative zu den LTE-Chipsätzen von Qualcomm hatte“.

Die EU-Kommission hat nun zwei Monate und zehn Tage nach Zustellung der Entscheidung Zeit, Rechtsmittel beim Gerichtshof einzulegen.

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die Redaktionen von Silicon.de und ZDNet.de. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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