Verizon muss File-Sharer an den Pranger stellen

Verizon verliert erneut eine Schlacht im Kampf um die Anonymität seiner Kunden. Ein US-Berufungsgericht hat den Antrag auf Aufschiebung eines im April gefällten Urteils abgelehnt. Der amerikanische Internet-Serviceprovider muss jetzt innerhalb der nächsten Tage die Daten eines Kunden herausgeben, der über seine Verizon-Accounts und IP-Adressen File-Sharing betrieben hatte. Damit schlagen die Gerichte ein neues Kapitel im Kampf File-Sharing gegen Industrie auf.

Der betreffende Kunde soll über Peer-to-Peer-Tauschbörsen illegal Musikdateien heruntergeladen und angeboten haben. Nun ist der ISP dazu verurteilt worden, gegenüber dem Verband der US-Musikindustrie (RIAA) detaillierte Angaben zu dessen Identität zu machen. Der Streit läuft bereits seit dem vergangenen Jahr.

Das Berufungsgericht begründet seine Ablehnung damit, “dass nicht anzunehmen sei, das Verizon bis zu einem Rechtskräftigen Urteil einen größeren Schaden durch die Musikpiraten verhindern könnte.” Der Rechtsstreit werde voraussichtlich im September weitergehen. Verizon hat bereits angekündigt, alle Rechtsmittel gegen die Entscheidung ausschöpfen zu wollen.

Silicon-Redaktion

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