Das OLG hatte nicht nur den Handel mit Oracle-Lizenzen untersagt, sondern zudem eine Revision ausgeschlossen. Dennoch ist das Urteil damit noch nicht rechtskräftig, denn usedSoft wird noch in diesem Monat “Antrag auf Zulassung der Revision beim Bundesgerichtshof (BGH)” einlegen, wie der Händler mitteilt.
usedSoft interpretiert das Urteil des OLG deutlich anders als etwa Hersteller wie Microsoft, die in dem jüngsten Urteilsspruch bereits das Ende des Handels unautorisierter Software-Lizenzen sah. Microsoft bezieht sich dabei auf den Passus in der schriftlichen Urteilsbegründung, “dass der Vertrieb mit gebrauchter Software generell einer Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber bedarf”.
Auch Handel mit gebrauchten Original-Datenträgern ist ohne Zustimmung des Rechteinhabers unzulässig, so die Richter des auf Urheberrecht spezialisierte 6. Zivilsenates des Oberlandesgerichts in ihrer Begründung (OLG, Az. 6 U 2759/07). Folgt man dieser Begründung müsste usedSoft wohl auch den Handel mit ‘gebrauchten’ Microsoft-Lizenzen einstellen.
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