“Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen zulässig”

Zusätzlich abgesichert werde der Kauf dieser Lizenzen bei usedSoft dadurch, dass der rechtmäßige Erwerb und das Abtreten der Lizenz durch den Erstkäufer notariell beglaubigt wird. Einzige Einschränkung: Der Mindestbestellwert beträgt 2000 Euro.

“Der Begriff ‘gebraucht’ ist in Bezug auf Software eigentlich irreführend, da sich eine Lizenz oder ein Programm nicht abnutzen kann”, so der Rechtsexperte Rüffler. Dass der Weiterverkauf von Software über die AGBs künftig unterbunden werden könnte, kann sich Rüffler nicht vorstellen – zumal es sich bei den betroffenen Firmen um marktbeherrschende Unternehmen handle. “Der Erschöpfungsgrundsatz ist zwingend. Ein Weiterverkaufsverbot über die AGBs wäre kartellrechtlich wohl problematisch”, sagte Rüffler.

Page: 1 2

Silicon-Redaktion

Recent Posts

Siemens automatisiert Analyse von OT-Schwachstellen

Bedienpersonal von Fertigungsanalagen soll mögliche Risiken auch ohne Cybersecurity-Fachwissen erkennen und minimieren können.

1 Woche ago

Cyberabwehr mit KI und passivem Netzwerk-Monitoring

Schiffl IT: Anomalien im Netzwerkverkehr und in den Systemen in Echtzeit identifizieren.

1 Woche ago

Zero Trust bei Kranich Solar

Absicherung der IT-Infrastruktur erfolgt über die Zero Trust Exchange-Plattform von Zscaler.

1 Woche ago

KI in der Medizin: Mit Ursache und Wirkung rechnen

Maschinen können mit neuen Verfahren lernen, nicht nur Vorhersagen zu treffen, sondern auch mit kausalen…

1 Woche ago

Sicherheit für vernetzte, medizinische Geräte

Medizingeräte Hersteller Tuttnauer schützt Gerätesoftware mit IoT-Sicherheitslösung.

1 Woche ago

Blockchain bleibt Nischentechnologie

Unternehmen aus der DACH-Region sehen nur vereinzelt Anwendungsmöglichkeiten für die Blockchain-Technologie.

1 Woche ago