Nun ist der Weg frei, für eine Verhandlung gegen den deutschen Konkurrenten, teilte das Nothern District Court in San Francisco mit.
Ursprünglich wollte SAP vor Gericht erreichen, dass größere Teile der Klage fallen gelassen werden. So hatte das Gericht jetzt mehrere Punkte aus der Klage herausgenommen, ließ jedoch den Kern zu.
In dem Streit wirft Oracle SAP vor, illegal Daten von einem Oracle-Server heruntergeladen zu haben. Gestrichen wurden jedoch die Teile, die eine Urheberrechtsverletzung von JD Edwards und Oracle Systems Corporation (OSC) nachweisen sollen.
Eine Stellungnahme von SAP zur Oracle-Klage wird für den 30. Dezember erwartet.
Land Niedersachsen schließt datenschutzrechtliche Vereinbarung mit Microsoft zur Nutzung von Teams ab.
Ein Großteil der Inventurdifferenzen im deutschen Einzelhandel wird durch Ladendiebstähle verursacht.
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Lieferkettenplanung in Deutschland auf Basis von Excel bei 37 Prozent der befragten Unternehmen im Einsatz.
Bedienpersonal von Fertigungsanalagen soll mögliche Risiken auch ohne Cybersecurity-Fachwissen erkennen und minimieren können.
Schiffl IT: Anomalien im Netzwerkverkehr und in den Systemen in Echtzeit identifizieren.