Das fragliche Produkt wurde nach Angaben des Bundeskartellamts im Herbst 2008 im Einzelhandel massiv beworben. Mit finanzieller Unterstützung von Microsoft warb unter anderem ein bundesweit tätiger Einzelhändler für das Produkt. Noch vor Beginn der Werbekampagne verständigten sich demnach Mitarbeiter von Microsoft und des Einzelhändlers bei mindestens zwei Gelegenheiten über den Wiederverkaufspreis von Office Home & Student 2007.
Nicht jeder Kontakt zwischen Lieferant und Händler zum Wiederverkaufspreis stelle eine verbotene Verhaltensabstimmung im Sinn von § 1 GWB dar, so die Behörde. Allerdings dürfe es dabei zu keiner Abstimmung “in der Weise kommen, dass sich der Lieferant konkret um die Koordinierung der Preisgestaltung des Händlers bemüht und sich Händler und Lieferant über das künftige Vorgehen des Händlers verständigen.” Diese Grenze wurde nach Auskunft der Kartellwächter im vorliegenden Fall überschritten.
Microsoft hat die Geldbuße akzeptiert. “Wir teilen die Auffassung der Behörde nicht, akzeptieren aber das Bußgeld”, sagte Thomas Mickeleit, Pressesprecher von Microsoft Deutschland, gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Man wolle einen langen Rechtsstreit vermeiden. “Wir haben diesen Fall zum Anlass genommen, um unsere internen Prozesse zu überprüfen und sicherzustellen, dass wir den Gesetzen vollständig entsprechen”, hieß es von Severin Löffler, Mitglied der Geschäftsleitung von Microsoft Deutschland.
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