Genscher hatte als Seniorpartner der Kanzlei BMT die Ministerin im Frühjahr auf das Thema angesprochen und eine entsprechende schriftliche Antwort erhalten.
Die Bundesjustizministerin erklärt in dem Schreiben: “Die Zulässigkeit des Handels mit ‘gebrauchter’ Software ist nur problematisch, wenn die Software online, das heißt ohne physischen Datenträger wie Diskette oder CD-Rom vertrieben wurde.”
Daraus schließt der Münchener Software-Händler usedSoft, “dass Standard-Software, die mit Datenträger in Verkehr gebracht wurde, nach Überzeugung der Bundesjustizministerin weiterverkauft werden darf.” Und das so folgert usedSoft weiter, gelte sowohl für Einzelplatz- als auch für Volumenlizenzen.
Ministerin Zypries hält weiter fest: “Für Software, die auf Datenträger verkauft wurde, wie zum Beispiel einer CD-Rom, gibt es in Deutschland bereits einen funktionierenden Markt.”
Fraunhofer-Forschende arbeiten an einer Webplattform, die die Lebensqualität von Menschen mit Parkinson verbessern soll.
Mit gemeinsamen Angeboten in den Bereichen Vermarktung, KI, Content und Cloud will man "unabhängigen Journalismus…
Bereits seit einigen Jahren führt die RGF Staffing Germany Schulungen durch, um die eigenen Mitarbeiter…
Das Europäische Forschungsprojekt XMANAI hat den Blick in die KI geöffnet und macht ihre Entscheidungsprozesse…
Hacker nutzen LLM weniger als visionäre Alleskönner-Technologien, sondern als effiziente Werkzeuge zum Verbessern von Standardangriffen,…
Der "ARIS AI Companion" soll alle Mitarbeitenden darin befähigen, Prozesse zu analysieren und Ineffizienzen aufzudecken.