Fraunhofer-Spin-off markiert mit Wasserzeichen

Mit dem MediaSearch Framework können Unternehmen automatisiert nach digitalen Musik-Dateien, Hörbüchern, Videos oder Ebooks suchen – vorausgesetzt, die Multimedia-Daten sind mit digitalen Wasserzeichen markiert.

Die Wasserzeichen-Technologie des Fraunhofer SIT für Hörbücher und Musik basiert auf nicht hörbaren Differenzen bei Lautstärke und Tonhöhe, die vom Ohr nicht wahrgenommen und ohne Kenntnis des Einbettungsalgorithmus und des Wasserzeichen-Codes auch mit Computerhilfe nicht festgestellt werden können – und was nicht messbar ist, kann auch nicht zielgerichtet entfernt werden. Eingebettete Wasserzeichen verschlechtern nicht die hörbare Tonqualität. Wasserzeichen-Versionen für Bilder und Videos sind ebenfalls verfügbar.

“Diese Wasserzeichen sind seit Jahren erprobt, sicher, einfach einzubringen und im Gegensatz zu DRM-Kopierschutztechniken kundenfreundlich”, sagte Patrick Wolf, Geschäftsführer von CoSee. “Weil sie aber nur einen passiven Schutz bieten, braucht es eine aktive Suche nach diesen Daten auf Tauschbörsen oder Internetplattformen wie YouTube. Sonst haben Wasserzeichen keine Wirkung.” Von Hand wäre dies viel zu aufwändig – deshalb habe das Gründerteam einen speziellen Suchdienst entwickelt.

“Freilich”, so Wolf, “suchen wir auch nach Wasserzeichen anderer Hersteller, falls unsere Kunden solche bereits nutzen.” Das MediaSearch Framework ahmt den menschlichen Benutzer nach, indem es sich mit wechselnden IP-Adressen aus den Adressräumen ganz normaler Internet-Provider einwählt.

Den Darmstädter Unternehmensgründern geht es nach eigenen Angaben um einen Ausgewogenen Umgang mit Eigentumsrechten in der digitalen Gesellschaft. Kritisch sieht CoSee-Gesellschafter Dr.-Ing. Martin Steinebach insbesondere DRM-Systeme (Digital Rights Management), die Multimedia-Dateien an bestimmte Endgeräte binden.

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Silicon-Redaktion

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  • liebes Fraunhofer Institut
    sehr schön, der gemeinnützige Verein Fraunhofer Institut bietet kommerziell Spitzeldienste an.
    Die Gründung des Spin-offs beseitigt hier nicht nur das Problem der Kommerzialität. Vielmehr stellt auch niemand mehr Fragen, ob es womöglich keinen gemeinnützigen Zweck darstellt, der Musikindustrie ohne den doch sehr mißlichen Umweg über die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit einzuräumen, mit Massenschadenersatzklagen das Land zu überziehen.
    Glücklicherweise werden die Gerichte dies wohl nur dann akzeptieren, wenn der ursprünglicher Käufer und derjenige der die Dateien zum Download bereit stellt identisch sind.

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