“Das Gutachten soll untersuchen, wie sich die Zulässigkeit des Vorgehens von Google Street View nach geltendem Recht beurteilt, insbesondere unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, des Rechts am eigenen Bild, des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Schutzes der Privatsphäre”, begründete Justizminister Heinz Georg Bamberger den Schritt.
Für ‘Street View’ schickt der Internetkonzern Google mit 360-Grad-Kameras ausgestattete Autos durch ganz Deutschland. Mit den Bildern will der kalifornische Internetkonzern seinen Kartendienst Maps erweitern, sodass der Nutzer am Computer realitätsnahe Kamerafahrten durch die Straßen einer Stadt erleben kann. Auch in Deutschland wird das von Datenschützern immer wieder heftig kritisiert, Rheinland-Pfalz ist jetzt das erste Bundesland, das an rechtlichen Schritten arbeitet.
Sobald Ergebnisse vorliegen, müsse “auch über ein Verbot nachgedacht werden”, sagte Bamberger der gegenüber der Financial Times Deutschland. Street View ist bereits in den USA, aber auch in europäischen Ländern wie Frankreich und der Schweiz verfügbar. In Deutschland war der Dienst in die Kritik geraten, da Google Wohnhäuser und Menschen ablichten lässt, ohne zuvor explizit eine Erlaubnis hierfür einzuholen. Dass Nummernschilder und Gesichter automatisch von einer Software unkenntlich gemacht werden, bevor der Konzern sie ins Internet stellt, reichte Datenschützern hierzulande nicht aus.
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