Davon jedenfalls geht der Datenrettungsexperte Kroll Ontrack aus. So ließe sich in einem derartigen Fall etwa nachweisen, woher die Daten ursprünglich stammen und ob sie tatsächlich authentisch sind. Zudem könnte man mithilfe computerforensischer Methoden auch die Identität des anonymen Anbieters ermitteln.
Kroll Ontrack gibt zu bedenken, dass jegliche Art von digitaler Information, die auf einem Datenträger abgelegt wird, Spuren hinterlässt, die auf den ersten Blick für den Normalanwender nicht sichtbar sind. Mithilfe von speziellen Verfahren sei es jedoch möglich, derartige digitale Spuren zu nutzen, um daraus Rückschlüsse auf verschiedene Details zu ziehen. Der Weg der Daten sei letztlich bis zu ihrem Ursprung zurückverfolgbar, so dass etwa nachgewiesen werden könne, wann und an welcher Stelle die vertraulichen Informationen einen Ort verlassen haben – den sie offensichtlich nicht hätten verlassen dürfen.
So ließen sich Rückschlüsse auf den Brennort einer CD ziehen. Logfiles könnten Zugriffe auf Datenbanken liefern, vorausgesetzt die Logfiles sind noch gespeichert. Betroffene Banken könnten ihrerseits durch die Eingrenzung der Mitarbeiter, die überhaupt die technischen Möglichkeiten für den Datenbankzugriff haben, gezielt Untersuchungen anstellen lassen. Die gerichtliche Verwertbarkeit von Daten müsse allerdings von Fachjuristen beurteilt werden.
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Wilde Überschrift - müder Inhalt
Kaum verschwindet der Schnee, ist schon wieder inhaltliches Sommerloch !
Bitte, bitte in Zukunft Überschriften, die in erkennbarem Zusammenhang mit dem tatsächlichen Inhalt stehen.