“Die vertragsrechtlichen Fallstricke beim Cloud Computing sind keineswegs neu; die juristischen Fragestellungen sind im Grunde dieselben wie bei den etablierten Angeboten zum Auslagern von IT-Services”, sagt Stefan Wendt, Senior Expert bei microfin. Der Jurist empfiehlt, aus den Erfahrungen bei der Gestaltung von IT-Outsourcing- und ASP-Verträgen zu lernen.
Wendt ist davon überzeugt, dass auch bei Cloud-Computing-Verträgen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen angewandt werden, sobald das Rechnen in der Wolke zum Massengeschäft geworden ist. Doch bis es soweit ist, sollten sich die Auftraggeber von Outsourcing- und ASP-Projekten abschauen, wie sich Cloud-Computing-Verträge vorteilhaft gestalten lassen. Im Einzelnen empfiehlt der Berater:
Leistungsbeschreibung: Achten Sie auf eine differenzierte und vollständige Leistungsbeschreibung, die einen bedarfsgerechten Bezug der Leistungen aus der Cloud sicher stellt. Das heißt: Treffen Sie klare Vereinbarungen über Zugangszeiten und Datenvolumina und zahlen Sie nur für tatsächlich genutzte Kapazitäten. Nur so lassen sich künftige Diskussionen um Regelungslücken vermeiden.
Service Level: Vereinbaren Sie für die Verfügbarkeit eindeutige Service Level und regeln Sie, in welchen Fällen Unterbrechungen zulässig sind, etwa bei Wartungen.
Datenschutz: Die Kunden bleiben in letzter Konsequenz für die Authentizität, Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit der Daten verantwortlich. Lassen Sie sich deshalb einen ausreichenden Datenschutz vom Provider zusichern. Es ist zu empfehlen, im Zweifelsfall nach Sicherheitszertifikaten zu fragen und diese als vertragliche Bestandteile aufzunehmen.
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