EU-Kartellverfahren gegen Google

Google hingegen kontert und verneint jegliche bösartige Absicht. Foundem müsse eben wie jede andere Webseite auch relevante Inhalte produzieren, um in die Google-Listung zu kommen.

In dem Blog stellt Google auch die eigene Position im Falle der Beschwerde von Ciao! dar. Hinter dieser Beschwerde stehe Googles Erzkonkurrent Microsoft: “Ciao! war lange Zeit ein AdSense-Partner von Google, mit dem wir auch stets eine gute Partnerschaft pflegten. Nachdem Microsoft Ciao! 2008 übernommen hatte, und dann in Ciao Bing umtaufte, haben wir Beschwerden über unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten.”

Die Prüfung, die die deutsche Kartellbehörde seit Januar durchführt, basiert auf ähnlichen Vorwürfen. In dem offiziellen Verfahren wollen die deutschen Behörden prüfen, ob Google nach der Übernahme durch Microsoft Ciao! andere Angebote unterbreitet hatte. In der Folge seien dann die Verhandlungen zwischen Ciao! und Google abgebrochen worden.

“Wir haben ein Verfahren gegen Google eingeleitet”, bestätigte ein Sprecher des Kartellamts. Google wurde im Januar zudem aufgefordert, zu Vorwürfen des Marktmissbrauchs Stellung zu nehmen. Diese wurden ebenfalls von Ciao! wie auch von zwei Verlegerverbänden erhoben. Allerdings prüfen die deutschen Behörden hier lediglich. Bislang wurde noch kein formelles Verfahren eröffnet.

Das sind jedoch derzeit nicht die einzigen rechtlichen Baustellen für Google. In den USA prüft laut Wall Street Journal das Justizministerium eine Einigung zwischen Google und der Verlagsbranche über Google Books. Auch der Übernahmeversuch des Spezialisten für mobile Werbung AdMob wird derzeit geprüft.

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Silicon-Redaktion

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